Der Solar-Fachverband Swissolar ist zufrieden mit den heute Donnerstag vom Bundesrat veröffentlichten Verordnungen zur Energiestrategie. Sie schaffen die Voraussetzungen für eine Rückkehr zum Marktwachstum bei der Photovoltaik. Ein wichtiger Treiber werden dabei die Eigenverbrauchsgemeinschaften sein, deren Bildung stark vereinfacht wird. Auch die Neuregelung der Rückliefertarife für überschüssigen Solarstrom sowie die Ausweitung der Einmalvergütung auf Grossanlagen werden begrüsst.
Mit dem neuen Energiegesetz, das anfangs 2018 definitiv in Kraft tritt, sollte es wieder vorwärts gehen mit der Errichtung neuer PV-Anlagen - im Bild die Klosterkirche von Uznach. |
Die vom
Volk am 21. Mai beschlossenen Gesetzesänderungen zur Energiestrategie
2050 treten auf Anfang 2018 in Kraft. Die mit Spannung erwarteten
Ausführungsbestimmungen liegen nach dem heutigen Bundesratsbeschluss
vor, wie Swissolar in einer Medienmitteilung schreibt. Aus Sicht der Photovoltaik ergeben sich einige wesentliche
Änderungen gegenüber heute. Von
grosser Bedeutung sind die vereinfachten Regelungen zur Bildung von
Eigenverbrauchsgemeinschaften (EnV Art. 14-18). Neu ist auch der
Zusammenschluss von mehreren Parzellen zur gemeinsamen Nutzung des
selbst produzierten Solarstroms möglich. Dies ermöglicht eine sehr hohe
Eigenverbrauchsquote, was die Rentabilität entscheidend steigert. Dazu
trägt auch bei, dass die bisher teure Strommessung durch den
Energieversorger innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft wegfällt.
Swissolar geht davon aus, dass viele Besitzer von neuen und bestehenden
Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbebauten von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen werden.
Auch bei
optimiertem Eigenverbrauch muss ein Teil des Solarstroms ans öffentliche
Netz abgegeben werden. Gemäss EnV Art. 12 muss sich die Vergütung
dieses Stroms nach den Kosten des Bezugs bei Dritten und den
Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen richten. Dies ist eine
entscheidende Verbesserung gegenüber heute, wo nur die Bezugskosten bei
Dritten, also in vielen Fällen der Spotmarktpreis für Strom, massgeblich
sind. Extrem tiefe Rückliefertarife wie etwa im BKW-Versorgungsgebiet
von 4 Rp./kWh dürften damit der Vergangenheit angehören. Neu sollten
diese Tarife im Durchschnitt bei 7-8 Rp./kWh liegen, was die
Rentabilität von Solaranlagen verbessert.
Von
grosser Bedeutung ist auch die künftige Ausgestaltung der Förderung
(Energieförderungsverordnung EnFV): Mit der Aufhebung der bisherigen
Obergrenze von 30 Kilowatt steht die Einmalvergütung für alle
Photovoltaikanlagen bis 50 Megawatt zur Verfügung. Sie deckt rund 30 %
der Investitionskosten. In Kombination mit einem optimierten
Eigenverbrauch können dank dieser Förderung viele der fast 38‘000
Projekte auf der KEV-Warteliste realisiert werden. Die kostendeckende
Einspeisevergütung (KEV) wird nur noch an jene Projekte ausbezahlt, die
vor Mitte 2012 angemeldet wurden.
Swissolar
ist überzeugt, dass die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einem
Marktwachstum beitragen werden. 2016 schrumpfte der Markt aufgrund der
unsicheren Bedingungen gegenüber dem Vorjahr um rund 20 %. Im laufenden
Jahr ist eine leichte Erholung zu erwarten, und 2018 dürfte wieder die
Schwelle von 300 Megawatt neu installierter Leistung überschritten
werden. Dies ist dringend, um zeitig Ersatz für die
wegfallenden AKW zu schaffen.
Quelle: swissolar.ch
Hallo,
AntwortenLöschendanke für diesen interessanten Beitrag! Ich glaube fest daran, dass Solarenergie und andere erneuerbare Energiequellen die Zukunft sind. Ich würde gerne auch wissen, wie die Lage der staatlichen Förderung für Solaranlagen zurzeit ist.
Mit freundlichen Grüßen, Sophie