Donnerstag, 2. November 2017

Neuer Schub für Photovoltaik

Der Solar-Fachverband Swissolar ist zufrieden mit den heute Donnerstag vom Bundesrat veröffentlichten Verordnungen zur Energiestrategie. Sie schaffen die Voraussetzungen für eine Rückkehr zum Marktwachstum bei der Photovoltaik. Ein wichtiger Treiber werden dabei die Eigenverbrauchsgemeinschaften sein, deren Bildung stark vereinfacht wird. Auch die Neuregelung der Rückliefertarife für überschüssigen Solarstrom sowie die Ausweitung der Einmalvergütung auf Grossanlagen werden begrüsst.


Mit dem neuen Energiegesetz, das anfangs 2018 definitiv
in Kraft tritt, sollte es wieder vorwärts gehen mit der
Errichtung neuer PV-Anlagen - im Bild die Klosterkirche
von Uznach.
Die vom Volk am 21. Mai beschlossenen Gesetzesänderungen zur Energiestrategie 2050 treten auf Anfang 2018 in Kraft. Die mit Spannung erwarteten Ausführungsbestimmungen liegen nach dem heutigen Bundesratsbeschluss vor,  wie Swissolar in einer Medienmitteilung schreibt. Aus Sicht der Photovoltaik ergeben sich einige wesentliche Änderungen gegenüber heute. Von grosser Bedeutung sind die vereinfachten Regelungen zur Bildung von Eigenverbrauchsgemeinschaften (EnV Art. 14-18). Neu ist auch der Zusammenschluss von mehreren Parzellen zur gemeinsamen Nutzung des selbst produzierten Solarstroms möglich. Dies ermöglicht eine sehr hohe Eigenverbrauchsquote, was die Rentabilität entscheidend steigert. Dazu trägt auch bei, dass die bisher teure Strommessung durch den Energieversorger innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft wegfällt. Swissolar geht davon aus, dass viele Besitzer von neuen und bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbebauten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.
 
Auch bei optimiertem Eigenverbrauch muss ein Teil des Solarstroms ans öffentliche Netz abgegeben werden. Gemäss EnV Art. 12 muss sich die Vergütung dieses Stroms nach den Kosten des Bezugs bei Dritten und den Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen richten. Dies ist eine entscheidende Verbesserung gegenüber heute, wo nur die Bezugskosten bei Dritten, also in vielen Fällen der Spotmarktpreis für Strom, massgeblich sind. Extrem tiefe Rückliefertarife wie etwa im BKW-Versorgungsgebiet von 4 Rp./kWh dürften damit der Vergangenheit angehören. Neu sollten diese Tarife im Durchschnitt bei 7-8 Rp./kWh liegen, was die Rentabilität von Solaranlagen verbessert.

Von grosser Bedeutung ist auch die künftige Ausgestaltung der Förderung (Energieförderungsverordnung EnFV): Mit der Aufhebung der bisherigen Obergrenze von 30 Kilowatt steht die Einmalvergütung für alle Photovoltaikanlagen bis 50 Megawatt zur Verfügung. Sie deckt rund 30 % der Investitionskosten. In Kombination mit einem optimierten Eigenverbrauch können dank dieser Förderung viele der fast 38‘000 Projekte auf der KEV-Warteliste realisiert werden. Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird nur noch an jene Projekte ausbezahlt, die vor Mitte 2012 angemeldet wurden.

Swissolar ist überzeugt, dass die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einem Marktwachstum beitragen werden. 2016 schrumpfte der Markt aufgrund der unsicheren Bedingungen gegenüber dem Vorjahr um rund 20 %. Im laufenden Jahr ist eine leichte Erholung zu erwarten, und 2018 dürfte wieder die Schwelle von 300 Megawatt neu installierter Leistung überschritten werden. Dies ist dringend, um zeitig Ersatz für die wegfallenden AKW zu schaffen.

Quelle: swissolar.ch

1 Kommentar:

  1. Hallo,
    danke für diesen interessanten Beitrag! Ich glaube fest daran, dass Solarenergie und andere erneuerbare Energiequellen die Zukunft sind. Ich würde gerne auch wissen, wie die Lage der staatlichen Förderung für Solaranlagen zurzeit ist.
    Mit freundlichen Grüßen, Sophie

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