Ab dem 1.1.2018 tritt das neue
Energiegesetz in Kraft, und damit auch die gesetzlichen Grundlagen der
minimalen Vergütung für Stromeinspeisung aus Solaranlagen. Die VESE-Website pvtarif.ch
hat dies gemacht, und stellt die Situation schweizweit dar.
Neu gelten die Gestehungskosten bzw. Beschaffungskosten
der Netzbetreiber als Minimalvergütung. Um abzuschätzen, ob der
Netzbetreiber den neuen Anforderungen genügt, empfiehlt das Bundesamt
für Energie, die Vergütung mit den gültigen Haushaltstarifen für
Strombezug zu vergleichen. Pvtarif.ch hat dies gemacht, und stellt die
Situation schweizweit dar. Es zeigt sich, dass heute einige
Netzbetreiber gerade mal 50% oder weniger ihres Energietarifs als
Vergütung für den Solarstrom gewähren. Diese Netzbetreiber geraten jetzt
unter Druck, die Vergütungen per 1.1.2018 anzuheben.
Auch
mit dem am 1.1.2018 in Kraft tretenden Energiegesetz werden die
Vergütungstarife der Verteilnetzbetreiber für Solarstrom weiterhin sehr
unterschiedlich bleiben und somit für Diskussionstoff sorgen. Der
Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE betreibt seit 2 Jahren die
Informationsseite pvtarif.ch mit den Einspeisevergütungen und Messkosten für Solarstrom von über 400 Netzbetreibern schweizweit.
Die
Webseite wurde jetzt erweitert und bietet neu verschiedene weitere
Möglichkeiten. An erster Stelle steht der aktuell sehr wichtige
Vergleich zwischen dem Haushaltstarif und der Solarstromvergütung des
jeweiligen Netzbetreibers. Dieser Vergleich kann, gemäss den im November
publizierten Erläuterungen des Bundesamts für Energie, zur Bestimmung
der Minimalvergütung der eingespeisten Energie herangezogen werden. Wie
die entsprechende interaktive Karte von pvtarif.ch zeigt, weisen per
Ende 2017 einige Netzbetreiber äusserst tiefe Vergütungen, im Bereich 40
bis 60% ihres Haushalttarifs, auf. Diese Netzbetreiber stehen jetzt in
der Verpflichtung, ihre Rückliefertarife anzuheben, falls sie nicht mit
dem neuen Gesetz in Konflikt kommen wollen.
Neu
zeigt die pvtarif.ch auch die sogenannte Nettovergütung an, also die
Vergütung nach Abzug der Kosten des Stromzählers: auch diese Karte zeigt
erstaunliche hohe Unterschiede: in einigen Netzgebieten sind die Kosten
des Stromzählers so hoch, dass am Schluss gerade mal 1 bis 2 Rp/kWh für
den Anlagenbetreiber überigbleiben. In extremen Fällen wird dieser Wert
sogar negativ, was heisst, dass der Anlagenbetreiber netto Geld zahlen
muss, wenn er Energie einspeist. Die neue Webseite von pvtarif.ch bietet
zudem weitere wichtige Anzeigen wie Leistungstaxen, Tariffahrpläne, und
die Textsuche nach Gemeinde, Postleitzahl und Netzbetreiber. Ein
API-Interface zur automatisierten Datenabfrage rundet das neue Angebot
ab, und etabliert pvtarif.ch so zur einer unumgänglichen
Informationsquelle sowohl für die Photovoltaikbranche als auch für die
Energiepolitik.
• Nettovergütung: Vergütung nach Abzug der Messkosten >>
• Vergütung im Verhältnis zum H4-Haushaltstarif >>
• Tarif Energiebezug (H4-Haushaltstarif) >>
• Leistungstarif beim Energiebezug >>
www.pvtarif.ch
Quelle: VESE – Verband unabhängiger Energieerzeuger – eine Fachgruppe der SSES
Der Blog Solarmedia widmet sich der Solarenergie und der neuen solaren Weltwirtschaft ... gehört zu «Media for Sustainability» des Ökonomen und Journalisten Guntram Rehsche (siehe auch http://guntram-rehsche.blogspot.ch) ... Beiträge zeitlich geordnet, Stichwort- / Labelsuche in linker Spalte ...
Seiten
- Startseite
- Archiv ENERGIE
- Archiv NACHHALTIGKEIT
- Archiv FINANZANLAGE und VORSORGE
- Links SOLAR-/ Energie
- Links NACHHALTIGKEIT
- FACTS & FIGURES
- Buch Recycling Schweiz
- Top-SOLARFOTOS
- PV in der SCHWEIZ
- GROSSANLAGEN WELT
- Spezielle PV-Anlagen
- Atomkraft NEIN DANKE! (SOLAR JA BITTE!)
- World Solar OUTLOOK
- Gemeinwohlökonomie
- N-TIPPS
- QUIZ, Bücher & WITZ
- VIDEO
- ÜBER
- Buch SONNENWENDE
- Bitte....
- Statistiken und Skandale
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen