Im Rahmen der Studie wurden die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Pumpspeicherkraftwerken in den drei Ländern untersucht sowie künftige Weiterentwicklungsmöglichkeiten analysiert. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Bedeutung von Pumpspeicherkraftwerken langfristig mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien zunimmt und stets im engen Zusammenhang mit dem Netzausbau betrachtet werden muss.
Staatssekretär Rainer Baake: "In einem Stromsystem mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien steigt auch der Bedarf an Flexibilität im Erzeugungssystem. Unser Stromsystem muss sich künftig in zunehmenden Umfang flexibel auf zeitlich veränderliche Energiemengen aus Wind- und Solarenergie einstellen können. Pumpspeicherkraftwerke können hier einen wichtigen Beitrag leisten. Sie müssen sich allerdings im Wettbewerb mit anderen Optionen behaupten."
Die soeben veröffentlichte Studie wurde auf Basis der im April 2012 verabschiedeten "Erklärung von Deutschland, Österreich und der Schweiz zu gemeinsamen Initiativen für den Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken" initiiert und stellt einen Beitrag zur vertieften Zusammenarbeit in diesem Bereich dar. Die rechtliche Situation für Pumpspeicher in den drei Ländern wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch die Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB begutachtet.
Die wirtschaftliche Perspektive untersuchte ein Gutachten des Fachgebiets Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik der Technischen Universität Berlin im Auftrag des schweizerischen Bundesamts für Energie. Die Beiträge von Pumpspeicherkraftwerken für die Energieversorgung sind Inhalt einer Studie des Instituts für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft der RWTH Aachen im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Darüber hinaus wurde ein zusammenfassender Bericht durch das Energy Science Center der ETH Zürich im Auftrag des schweizerischen Bundesamts für Energie erstellt.
Die einzelnen Teile der Studie finden Sie hier.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2014
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