Greenpeace Energy fordert die deutsche Bundesregierung auf, einen
Wettbewerbs-Schutz für kleinere Bürgerenergie-Projekte festzuschreiben.
Konkret schlägt Deutschlands größte Energie-Genossenschaft vor, im
Rahmen der geplanten Ausschreibungsregeln für neue Ökostrom-Anlagen ein
genau definiertes Projekt-Kontingent exklusiv für Akteure aus regionalen
Bürgerinitiativen, Genossenschaften oder Kommunen zu reservieren. Das
Ziel: kleinere Anbieter sollen im Wettbewerb mit großen, finanzkräftigen
Konzernen nicht abgehängt werden.
„Wir sehen Ausschreibungen grundsätzlich kritisch und glauben nicht
daran, dass diese zu den von der Politik erwarteten Kostensenkungen
beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen“, sagt Marcel Keiffenheim,
Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy. „Wenn Ausschreibungen
aber – wie im neuen EEG vorgesehen – demnächst für Anlagenbetreiber
verpflichtend werden, dann muss darin ein expliziter Schutz für die
Bürgerenergie festgeschrieben werden.“
Diese kleineren Akteure
nämlich sind bei freien Ausschreibungen im Nachteil gegenüber großen
Anbietern, die Planungsrisiken auf mehrere Projekte verteilen können. Im
direkten Wettbewerb wirken auf Bürgerenergie-Gesellschaften deshalb
insbesondere das Risiko eines Nicht-Zuschlages sowie die Schwierigkeit,
nötiges Risikokapital aufzubringen, abschreckend. „Folge: die
Akteurs-Vielfalt beim Ausbau der erneuerbaren Energien wäre gefährdet“,
so Keiffenheim.
Greenpeace Energy schlägt deshalb vor, im Rahmen
der derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium zu entwickelnden
Ausschreibungsregeln für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein spezielles
Ausschreibungssegment einzurichten, das ausschließlich für kleinere und
regionale Akteure vorgesehen ist. Dieses Segment könnte zum Beispiel ein
Viertel aller geförderten Neubau-Projekte ausmachen.
Bürgerenergie-Gesellschaften lassen sich dadurch definieren, dass mehr
als die Hälfte der Stimmrechtsanteile von mindestens sieben natürlichen
Personen, von Genossenschaften oder Gebietskörperschaften aus der
betroffenen Region gehalten werden und dass die Leistung der geplanten
Anlagen fünf Megawatt nicht überschreitet.
Daneben fordert
Greenpeace Energy, einen „Refinanzierungsfonds“
einzuführen, der für Bürgerenergie-Projekte im Falle eines
Nicht-Zuschlags die entstandenen Kosten abfedert. Dieser Fonds könnte
sich etwa aus Versicherungs-Zahlungen der Ausschreibungs-Teilnehmer
speisen. Die Höhe dieser Zahlungen und der Kompensationen würde sich
dann an der Leistung der geplanten Anlagen orientieren. Laut dem am 1.
August in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind
Ausschreibungen für die Förderung neuer Ökostrom-Anlagen ab 2017
verpflichtend vorgesehen.
Hier die vollständige Stellungnahme von Greenpeace Energy an das Bundeswirtschaftsministerium.
Quelle: Greenpeace Energy
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