Zu Jahresbeginn treten die neuen
Gesetze und Verordnungen zur Energiestrategie 2050 in Kraft. Für die
Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen ändern sich damit
die Rahmenbedingungen ganz entscheidend.
Dank dem Wechsel von der
kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) zur Einmalvergütung (EIV)
können deutlich mehr Anlagen gefördert werden. Dank neu möglichen
Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch werden neue Projekte auf Wohn- und
Gewerbebauten wirtschaftlich interessant. Am
Swissolar-Weiterbildungsanlass in Olten lassen sich rund 250 Solarprofis
auf den neuesten Stand bringen, damit sie ihre Kunden auch im neuen
Jahr kompetent beraten können. Sie sind zuversichtlich, dass
wieder mehr Solaranlagen installiert werden.
Die vom Stimmvolk am 21. Mai
beschlossenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen zur Energiestrategie
2050 treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Swissolar führte am Mittwoch den
Weiterbildungsanlass „Solar-Update“ in Olten durch, um die Anbieter von
Solaranlagen über die Details der neuen Bestimmungen zu informieren.
Inhaber des Labels „Die Solarprofis®“ sind verpflichtet, sich
regelmässig weiterzubilden. Trotz einiger noch offener Fragen zeigen
sich die rund 250 Teilnehmer des Anlasses zuversichtlich, dass nach zwei
Jahren mit rückläufigem Markt ab 2018 wieder mehr
Photovoltaikanlagen installiert werden.
Eine grundlegende Änderung erfährt die Förderung ab kommendem Jahr: Das bisher wichtigste Instrument, die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wird nur noch an jene Projekte ausbezahlt, die bereits vor Mitte 2012 angemeldet wurden. Alle anderen Anlagen werden mit der Einmalvergütung (EIV) gefördert, die maximal 30 % der Investitionskosten deckt. Dank der Neugestaltung der EIV können deutlich mehr Projekte als bisher gefördert werden – bisher gab es die EIV nur bis zu einer Anlagegrösse von 30 Kilowatt (ca. 200 m2).
Da die rund 38‘000 Photovoltaikprojekte auf der KEV-Warteliste bei der Auszahlung der EIV bevorzugt behandelt werden, müssen sich neue Antragsteller zu Beginn in Geduld üben: Gemäss dem Bundesamt für Energie erhalten neue Projekte unter 100 Kilowatt (ca. 600 m2) ihren Beitrag erst nach etwa 2½ Jahren, können aber jederzeit ohne Zusage der Förderstelle erstellt werden. Bei grösseren Anlagen liegt die Wartezeit zu Beginn sogar bei über 6 Jahren. Doch in beiden Fällen sind die Beiträge gesetzlich garantiert, womit für Bauherren kein Risiko besteht.
Von grosser Bedeutung sind auch die vereinfachten Regelungen für den Eigenverbrauch. Neu ist der Zusammenschluss von mehreren Parzellen zur gemeinsamen Nutzung des selbst produzierten Solarstroms möglich. Dies ermöglicht eine gesteigerte Eigenverbrauchsquote, was die Rentabilität entscheidend steigert. Dazu trägt auch bei, dass die bisher teure Strommessung durch den Energieversorger innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft wegfällt. Dies macht Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten besonders interessant.
Auch bei optimiertem Eigenverbrauch
wird ein Teil des Solarstroms ans öffentliche Netz abgegeben. Die
Berechnung der Entschädigung für diesen Überschuss wurde im Gesetz neu
geregelt, was in vielen Versorgungsgebieten zu einer Erhöhung der
Rückliefertarife führen wird, womit sich die Rentabilität von
Solaranlagen weiter verbessern kann. In jedem Fall lohnt es sich, bei
der Planung einer Anlage einen von Swissolar zertifizierten Solarprofi
beizuziehen – die Website www.solarprofis.ch hilft bei der Suche nach
einem lokalen Anbieter.
Über Swissolar
Swissolar vertritt als
Branchenverband die Interessen von 700 Verbandsmitgliedern mit rund
6‘500 Arbeitsplätzen der Schweizer Solarenergiebranche in der
Öffentlichkeit, der Politik und gegenüber den regulierenden Behörden.
Die Sonne liefert der Schweiz
jährlich 200-mal mehr Energie als wir brauchen. Swissolar setzt sich für
die Energiewende hin zu einer Energieversorgung ohne den Einsatz
fossiler oder nuklearer Energieträger ein. Wärme und Strom von der Sonne
nehmen dabei eine zentrale Stellung ein.
Quelle: www.swissolar.ch
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