Der
Nationalrat bestätigt die ambitionierten Ausbauziele des Ständerats.
Zur Erreichung der Ausbauziele setzt die grosse Kammer auf eine
gleitende Marktprämie. Der Wirtschaftsdachverband aeesuisse begrüsst und
unterstützt die fundierte Arbeit des Nationalrats mehrheitlich.
Der Nationalrat hat die vom Ständerat nach oben korrigierten Ausbauziele für die Produktion aus erneuerbaren Energien klar bestätigt. Im Rahmen der Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien fordert die grosse Kammer – wie zuvor der Ständerat, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft bis zum Jahr 2035 auf 35 TWh ausgebaut wird. Der Bundesrat wollte 17 TWh. Bis 2050 sollten mindestens 45 TWh Strom aus erneuerbaren Energien – ohne Wasserkraft – produziert werden.
Mit den wichtigen Anpassungen übernimmt der Nationalrat die von der aeesuisse geforderten Ziele. «Die vom Nationalrat bestätigten Ausbauziele sind die Grundlage für eine nachhaltige und sichere Energieversorgung in der Schweiz», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Gleitende Marktprämie: Zur Erreichung der Ausbauziele setzt der Nationalrat – auch hier folgt er dem Ständerat – auf eine gleitende Marktprämie, ein marktnahes und wirksames Finanzierungsmodell für erneuerbare Energien, wie es europaweit im Einsatz ist. Während Kleinanlagen wie bis anhin mit einem einmaligen Investitionsbeitrag unterstützt werden sollen, werden Grossanlagen mittels einer wettbewerblichen Ausschreibung für gleitende Marktprämien gefördert. In diesem Rahmen erhalten die günstigsten Angebote, die aus den Ausschreibungen hervorgehen, Anspruch auf eine Vergütungsgarantie zum Gebotspreis. Steigt der Preis für die bereitgestellte Energie über den Gebotspreis, fliessen die Gewinne zurück in den Netzzuschlagsfonds. Die gleitende Marktprämie wurde auf Initiative der aeesuisse von einer breiten Allianz der Schweizer Energiewirtschaft entwickelt. Entsprechend begrüsst die aeesuisse den Entscheid des Nationalrats ausserordentlich.
Der Netzzuschlagsfonds – aus dem der Zubau der erneuerbaren Stromproduktion gefördert wird – soll sich gemäss Nationalrat zudem verschulden dürfen. Auch dafür hat sich die aeesuisse vorgängig engagiert und unterstützt folglich den Entscheid. «Mit einer möglichen Verschuldung des Netzzuschlagsfonds wird ein verlässlicher Finanzierungsrahmen im Sinne der erneuerbaren Energien geschaffen», sagt Batzli.
Solarpflicht auf Neu- und Umbauten: Zur Erreichung der Ausbauziele spricht sich der Nationalrat für eine Solarpflicht auf Neu- und Umbauten aus. Bestandsbauten sollen von der Solarpflicht ausgenommen werden. Mit der Solarpflicht auf Neu- und Umbauten folgt der Nationalrat einem Einzelantrag von FDP-Nationalrätin und aeesuisse-Vizepräsidentin Jacqueline de Quattro. Beim Bau einer PV-Anlage im Rahmen eines Neubaus oder einer ohnehin anfallenden Dachsanierung können Synergien genutzt und Kosten eingespart werden. Dies steigert die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage zusätzlich. «Der Kompromiss unserer Vizepräsidentin Jacqueline de Quattro ist gut, weil er Wirkung zeigt und die Herausforderungen einer Solarpflicht für einzelne Bestandsbauten wie Landwirtschafts- und KMU-Betriebe anerkennt», so Batzli.
Weiter beschliesst der Nationalrat, dass Parkplätze im Freien ab einer Fläche von 250 m2 ab 2030 mit solaraktiven Überdachungen auszustatten sind. Bereits bestehende Parkplätze im Freien ab einer Fläche von 500 m2 sollen ab 2030 innerhalb von fünf Jahren entsprechend aufgerüstet werden. Die aeesuisse begrüsst diese Forderung explizit. Bis 2035 dürften bis zu drei Millionen Elektrofahrzeuge auf den Schweizer Strassen unterwegs sein. Dank einer solaraktiven Überdachung der Parkfelder könne der dafür benötigte Strom direkt am Ort bereitgestellt werden, wo die Energie gebraucht wird.
Harmonisierte Abnahmevergütung: Bis anhin nehmen die verschiedenen Energieversorger den durch private Produzenten dezentral produzierten erneuerbaren Strom zu sehr unterschiedlichen Preisen ab. Gemäss Nationalrat müssen diese Abnahmevergütungen neu harmonisiert werden. PV-Anlagen bis zu 50 kW sollen neu als Übergangsbestimmung eine gesicherte minimale Abnahmevergütung von 9 Rp./kWh erhalten. Eine Minimalvergütung stellt sicher, dass Investitionen durch Private tatsächlich getätigt werden.
Interessenabwägung: Weiter hat der Nationalrat entschieden, dass auch einzelne Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ab einer bestimmten Grösse von nationalem Interesse sein sollen, insbesondere im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Die Kantone erhalten den Auftrag, neu nicht nur für Wasser- und Windkraft, sondern auch für Solaranlagen im nationalen Interesse geeignete Gebiete in ihrem Richtplan festzulegen. Auch die Stromproduktion im Winter soll ein Kriterium für die Zuerkennung eines nationalen Interesses sein. Im Gegensatz zum Ständerat hat der Nationalrat hingegen beschlossen, dass Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen bleiben sollen. Neu entstehende Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen sollen eine Ausnahme sein, und grundsätzlich für eine Nutzung infrage kommen.
Ständerat ist gefordert: Mit 95 zu 94 Stimmen beschloss der Nationalrat knapp, dass die Restwasservorschriften bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken sistiert werden sollen. Dieser Entscheid dürfte auf massierten Widerstand der Umweltverbände stossen und könnte die Mehrheitsfähigkeit der gesamten Vorlage gefährden. Vor diesem Hintergrund muss der Ständerat aus Sicht der aeesuisse hier nachbessern.
Quelle: aeesuisse
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