Freitag, 16. Dezember 2022

5-Jahresbericht zur Energiestrategie

Mit der Energiestrategie 2050 werden der Energieverbrauch gesenkt, die Energieeffizienz erhöht und erneuerbare Energien gestärkt. Sie wird schrittweise umgesetzt und mit einem Monitoring begleitet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 den ersten Bericht gutgeheissen, der alle fünf Jahre vorgenommen wird. 

Dieser Bericht zeigt, dass die Schweiz die Richtwerte für das Jahr 2020 erfüllt hat. Es braucht aber zusätzliche Massnahmen, um die Ziele bis 2050 zu erreichen. Der Bundesrat hat dazu bereits verschiedene Massnahmen verabschiedet, insbesondere im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Auch die weiteren, kürzlich vom Parlament aufgegleisten Massnahmen sowie die Entwicklungen an den Energiemärkten tragen zum Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung im Inland und einem effizienteren Energieverbrauch bei.

Das Bundesamt für Energie veröffentlicht seit 2018 jährlich einen Monitoringbericht. Die fünfjährliche Berichterstattung des Bundesrats an das Parlament ergänzt dies. Sie dient als Standortbestimmung über die Fortschritte der Energiestrategie, beurteilt Massnahmen, zeigt unerwünschte Tendenzen auf und leitet daraus Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung der Energiepolitik und Erreichung der Ziele ab.

Resultate: Der am Freitag gutgeheissene Bericht zeigt: Die kurzfristigen Ziele (2020) für den Ausbau der inländischen, erneuerbaren Stromproduktion und zum Energieverbrauch wurden erreicht. Für das übergeordnete Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 reichen die bestehenden energiepolitischen Massnahmen jedoch nicht aus. Aufgrund der langen Investitionszyklen im Energiesystem ist der Handlungsdruck gross. Die bereits aufgegleisten und geplanten zusätzlichen Massnahmen sowie die Entwicklungen an den Energiemärkten dürften mittelfristig die Anreize für den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung und einen sparsamen Energieverbrauch wesentlich stärken. Dazu gehören die Massnahmen im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, Verfahrensbeschleunigungen, administrative und steuerliche Erleichterungen für den Photovoltaik-Ausbau, die Umsetzung der Wasserkraftprojekte des Runden Tischs Wasserkraft und Arbeiten zu weiteren Stromeffizienzmassnahmen. 

Der Bundesrat hat die mittel- und langfristigen Rahmenbedingungen mit der Weiterentwicklung der Energiestrategie 2050 kontinuierlich verbessert und durch die Massnahmen der Klimapolitik ergänzt. Hinzu kommen die Arbeiten im Wärmebereich sowie bei der Sektorkopplung (Wasserstoff, Negative Emissionstechnologien, nationales Register für erneuerbare Treib- und Brennstoffe), die nun rasch vorankommen müssen.

Der Ukraine-Krieg hat die Risiken deutlich aufgezeigt, die mit der Abhängigkeit der Schweiz von Öl und Gas aus dem Ausland verbunden sind. Das fehlende Stromabkommen mit der EU bringt zusätzliche Herausforderungen, da die Schweiz ohne Vereinbarung im europäischen Strommarkt zunehmend marginalisiert wird. Dies kann zu spürbaren Auswirkungen auf die Stromversorgungssicherheit führen. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will der Bundesrat die Versorgungssicherheit mittel- und längerfristig stärken. Aufgrund der aktuellen Lage wurden verschiedene Instrumente vorgezogen, z.B. der Einsatz von Wasserkraftreserve, Reservekraftwerken und Notstromgruppen, damit sie bereits für den Winter 2022/23 bereitstehen.

Der Umbau des Energiesystems und die Entwicklungen im internationalen Umfeld erhöhen die Anforderungen an die Stromnetze. Mit der seit Mitte 2019 geltenden «Strategie Stromnetze», die auch einen Szenariorahmen für die Stromnetzplanung 2030/40 beinhaltet, soll das Schweizer Stromnetz dafür fit gemacht werden. Wichtig ist auch eine wirksame Flexibilitätsregulierung, wie sie im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vorgeschlagen wird. Die stärkere Nutzung der Flexibilität (netzdienliche Steuerung von Verbrauch und Einspeisung) trägt dazu bei, Engpässe zu vermeiden, die dezentrale, erneuerbare Stromproduktion besser zu integrieren und teure Netzausbauten zu reduzieren.

Energie- und Klimapolitik sind eng miteinander verknüpft. Die Massnahmen der Energiestrategie leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Bundes und umgekehrt. Der Umbau der Energieversorgung wirkt sich aber auch auf die Umwelt aus, beispielsweise auf die Gewässer oder die Landnutzung. Sie wird mit den erneuerbaren Energien gesamthaft jedoch deutlich geringer belastet als mit den fossilen Energien. Durch Effizienz können zusätzlich negative Umweltauswirkungen vermieden werden. Seit 2018 schreibt das Energiegesetz der Nutzung erneuerbarer Energien und ihrem Ausbau ein nationales Interesse zu, so dass sie bei einer Interessensabwägung den gleichen Status wie Schutzinteressen geniessen. Die Wirkung dieser Massnahme lässt sich aufgrund der kurzen Geltungsdauer noch nicht beurteilen. Der Bundesrat hat 2022 ausserdem Vorschläge zur Beschleunigung der Planungs- und Bewilligungsverfahren von Wasserkraft- und Windkraftanlagen zur Diskussion gestellt. Und das Parlament hat im Herbst unter anderem dringliche Massnahmen zu einem forcierten Ausbau der Solarenergie in Kraft gesetzt.

Die Schweizer Energieforschung liefert wertvolle Erkenntnisse und Grundlagen für neue Technologien zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Die Forschung muss daher weitergeführt werden und sowohl technische als auch sozioökonomische Fragestellungen behandeln. Das Monitoring der Entwicklungen bei der Kerntechnologie zeigt, dass in absehbarer Zeit keine Durchbrüche zu erwarten sind, die das im Gesetz verankerte Verbot für die Erteilung von Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke in Frage stellen. Die globale Entwicklung der Kerntechnologien und die Forschung in diesem Bereich werden weiter beobachtet.

Empfehlungen: Die heute geltenden Massnahmen reichen nicht aus, um die langfristigen Energie- und Klimaziele zu erreichen. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien will der Bundesrat darum den Ausbau der erneuerbaren, inländischen Energien und die Energieeffizienz verstärken und eine Energiereserve für den Winter schaffen. Auf die derzeit angespannte Situation auf den Energiemärkten hat der Bundesrat mit Vorsorgemassnahmen reagiert und Elemente aus dem Bundesgesetz, das derzeit noch in der parlamentarischen Beratung steht, per Verordnung vorgezogen.

Weiter hat der Bundesrat die Energieeffizienzverordnung per 1. Januar 2023 verschärft, wodurch energieintensive Geräte nicht mehr auf den Markt kommen. Den Teil Fördermassnahmen des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien hat das Parlament mit einer Revision des Energiegesetzes bereits vorgezogen. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt zu fördern, hat der Bundesrat entsprechenden Verordnungsrevisionen per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Das ermöglicht unter anderem die Durchführung von Auktionen für PV-Anlagen.

Das Parlament hat bereits dringliche Massnahmen zum Ausbau der Winterenergie beschlossen und diskutiert über weitere neue Regelungen. Das sich verändernde Marktumfeld dürfte zusätzliche Anreize setzen zum Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung sowie zu einem sparsamen Verbrauchsverhalten und verbesserter Energieeffizienz. Der Bericht schlägt daher zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Massnahmen vor. Die Umsetzung der bereits eingeleiteten Massnahmen und deren Wirkung werden genau beobachtet.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik, Bundesamt für Energie (BFE)
+41 58 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Bundesamt für Energie
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