Dienstag, 26. Mai 2015

AKW-Stopp - beste Förderung der Wasserkraft

Die Energiekommission des Ständerates debattiert am Mittwoch über die finanzielle Unterstützung grosser Wasserkraftwerke, respektive deren Besitzer. Der Wasserkraft geht es nicht so schlecht, wie das Jammern der Besitzer vermuten lässt. Aus Sicht der Schweizerischen Energie-Stiftung SES lässt sich aber eine zweckgebundene Förderung unter bestimmten Bedingungen akzeptieren: Ein mögliches Modell für die «Förderung der Wasserkraft» darf keine Mitnahmeeffekte zulassen, keine Förderung nach dem Giesskannenprinzip erlauben (keine Quersubventionierung der AKW-Betreiber) sowie die Förderung für neue erneuerbare Energien nicht beschneiden. 

Die Wasserkraft hat den Besitzern im Mittelland bis vor ein paar Jahren Aussenhandelsgewinne in zweistelliger Milliardenhöhe beschert. Profitiert haben auch die Kantone in Form von Dividenden, leider wurden kaum Rückstellungen getätigt. Auch heute sind längst nicht alle Wasserkraftwerke defizitär. Ein grosser Teil des Wasserstroms wird nach wie vor an im Monopol «gefangene» Kunden verkauft, die die vollen Gestehungskosten bezahlen müssen. Zudem sind die Börsenpreise nicht immer identisch mit den tatsächlichen Transaktionspreisen: knapp drei Viertel der Stromgeschäfte laufen «over the counter», also ausserhalb der Börse. Felix Nipkow, Projektleiter Strom & Erneuerbare bei der SES sagt: «Das Jammern der Stromkonzerne hat weniger mit der Wasserkraft, sondern viel mehr mit unrentablen AKW und Fehlinvestitionen in Pumpspeicherwerke zu tun.»

Finanzielle Schwierigkeiten sind höchstens bei anstehenden Investitionen in neue Projekte oder Erneuerungen zu erwarten, weil die Investitionen unter den aktuellen Marktbedingungen nicht rasch genug amortisiert werden können. Bereits bestehende Werke laufen so oder so weiter, mit mehr oder weniger Ertrag. Eine Förderung der Wasserkraft muss Projekten zugute kommen, die ohne Unterstützung nicht gebaut würden. Ohne diese Zweckbindung wird eine Förderung zu einer allgemeinen Giesskannen-Subvention für die AKW-Betreiber. «Sie werden im schlimmsten Fall für eine Quersubventionierung der unrentablen AKW eingesetzt» befürchtet Nipkow.
Eine Wasserkraftförderung muss additional sein. Bei einer Finanzierung über den Netzzuschlag muss der für die Wasserkraft reservierte Anteil beim gesetzlichen Maximum oben drauf geschlagen werden (z.B. 2,3 + 0,5 = 2,8 Rp/kWh). Eine Beschneidung der KEV zu Gunsten bestehender Kraftwerke bremst den Zubau der erneuerbaren Energien und damit die Stromwende.
Die aktuell tiefen Strompreise an der Börse aufgrund von europaweiten Überkapazitäten sind ein temporäres Phänomen. Neue erneuerbare Kapazitäten werden politisch gewollt zugebaut und der alte Kraftwerkspark (AKW und Kohle) ist noch immer am Netz. In dieser Übergangsphase mit quasi doppeltem Kraftwerkspark kommt es zu Überschusssituationen mit Tiefstpreisen. Darunter leiden sämtliche Kraftwerke in Europa, die teuren AKW stärker als die billige Wasserkraft. In den nächsten Jahren werden diese Überkapazitäten schwinden und die Strompreise wieder steigen. Deshalb muss eine Unterstützung der Schweizer Wasserkraft und ihrer Besitzer unbedingt befristet werden. Felix Nipkow: «Das Abstellen der alten AKW sowie eine Abgabe auf Dreckstrom würden der Wasserkraft am besten helfen.»


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