Bereits 2035 könnte über die Hälfte aller Personenwagen in der Schweiz ein Steckerfahrzeug sein. Das bedeutet: In rund 12 Jahren muss der Aufbau der Ladeinfrastruktur weitgehend abgeschlossen sein. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die das Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen der 11. Plattform der Roadmap Elektromobilität präsentiert hat. Fazit: Es braucht einen Mix verschiedener Ladeoptionen in der Schweiz. Zudem wurde ein gemeinsamer Leitfaden publiziert, der den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mietobjekten unterstützen soll.
Mit 2.8 Millionen Steckerfahrzeugen auf den Schweizer Strassen rechnet die Studie des BFE für 2035. Und 2050 soll batterie-elektrisch der klar dominierende Antrieb bei Personenwagen sein. Doch ein breit abgestütztes Verständnis, wie die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge künftig effizient gestaltet sein soll, fehlte bislang. Nun liegt eine Gesamtsicht vor, bei der die Ansichten von 51 relevanten Organisationen (Auto, Immobilien, Energie, Verwaltung) eingeflossen sind.
Das Fazit: Thesen wie «Der Markt regelt es», oder «Tankstellen mussten auch nicht herbeigeplant werden» greifen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu kurz. Die Entwicklung des Ladenetzes ist komplexer. Einig sind sich die Akteure: Alle sind aufgefordert, jetzt zu handeln. Und: Es braucht einen Mix an Ladeoptionen (Laden zuhause, am Arbeitsplatz, im Quartier, am Zielort, Schnell-Laden).
Die Schlussfolgerungen der beteiligten Akteure:
- Elektrofahrzeuge sollen, wenn immer möglich, an privaten Ladestationen auf bestehenden Abstellplätzen zuhause laden können. Das Laden zuhause entspricht auch in Zukunft dem Bedürfnis der Halterinnen und -haltern von Elektrofahrzeugen. Das heisst: Bis 2035 sollen bis zu 2 Millionen private Ladepunkte in der Schweiz entstehen.
- Der Aufbau der privaten Ladeinfrastruktur in Gebäuden ist kein Selbstläufer. Neben Anreizen braucht es Planungs- und Investitionssicherheit.
- Für Fahrzeughalter ohne Lademöglichkeit zu Hause oder am Arbeitsplatz - die Studie rechnet für 2035 mit 400'000 bis 1'000'000 solchen Steckerfahrzeugen - braucht es ein allgemein zugängliches Ladenetz möglichst in der Nähe des Wohnorts.
- Im Jahr 2035 braucht die Schweiz bis zu 84'000 allgemein zugängliche Ladepunkte. Der Bedarf wird regional unterschiedlich sein. Aktuell gibt es knapp 10'000 allgemein zugängliche Ladestationen.
- Die Ladevorgänge sollen u.a. auch über tarifliche Anreize und die Vermarktung der Flexibilität gesteuert werden können.
- Weil die Elektrifizierung der Personenwagen schneller als angenommen zunimmt, ist der Strombedarf höher als angenommen. Es wird mit einem Strombedarf von 7.3 TWh gerechnet für 2035. In den Energieperspektiven 2050+ wurde von 4.1 TWh für die Elektromobilität ausgegangen. Gleichzeitig wird dadurch der Verbrauch fossiler Energieträger im Verkehr deutlich rascher reduziert werden können.
Leitfaden zum Laden in Mietobjekten: Da das Laden zuhause in Zukunft eine zentrale Rolle spielt, gilt dem Ausbau der Infrastruktur am Wohnort ein besonderes Augenmerk. Anders als für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer sind Mieterinnen und Mieter dabei auf den Goodwill der Vermieterschaft angewiesen. Der neue Leitfaden für Mietobjekte soll hier Orientierung bieten.
Initiiert und ausgearbeitet wurde der Leitfaden von Swiss eMobility mit Unterstützung von EnergieSchweiz, dem Programm des BFE für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. In enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren der Roadmap Elektromobilität (Verwaltung, Auto-, Elektro-, Strom- und Immobilienbranche) sowie zentralen Akteuren der Immobilienbranche (SVIT, Hauseigentümer- sowie Mieterinnen und Mieterverband) ist ein breit abgestützter und praxisnaher Leitfaden für Eigentümerschaften und Verwaltungen von vermieteten Mehrparteiengebäuden entstanden.
Der Leitfaden zeigt auf, was geeignete und zukunftssichere Ladeinfrastrukturen für Mehrparteiengebäude auszeichnet und beschreibt Schritt für Schritt das Vorgehen bei der Umsetzung einer Ladeanlage. Anhand einer einfachen Checkliste kann ein Elektromobilitätskonzept zusammengestellt werden, welches die wichtigsten Überlegungen und Entscheide aus Sicht Eigentümerschaft oder Verwaltung zusammenfasst, wie die Anzahl Ladestationen, die Beschaffungs- und Bewirtschaftungsorganisation oder die Finanzierung und Abrechnung an die Mieterschaft.
Schliesslich beinhaltet der Leitfaden rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben, welche in der Schweiz im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb einer Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden müssen.
Für Miteigentümer- resp. Stockwerkeigentümerschaften und deren Verwaltungen wird zudem in Kürze ein separater Leitfaden publiziert.
Alles Wissenswerte über Ladeinfrastruktur auf Laden-Punkt.ch: Informationen und Hilfestellungen im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung von Ladeinfrastruktur sind zudem auf dem neuen Portal Laden-Punkt.ch von EnergieSchweiz zu finden. Das Programm vermittelt Wissen, fördert innovative Projekte und bringt die Akteure zusammen unter anderem im Rahmen von Fachveranstaltungen. Ziel ist es, diese Akteure (Immobilienwirtschaft, Planerinnen und Planer, Energieversorgungsunternehmen, Anbieterinnen und Anbieter von Ladestationen, Kantone, Gemeinden und Unternehmen) zu motivieren, selbst aktiv zu werden.
Die Studie «Verständnis Ladeinfrastruktur 2050» des BFE basiert auf den Verkehrsperspektiven 2050 des UVEK und modelliert verschiedene Aspekte der Elektromobilität (Nutzertypen, Strombedarf, Ladeleistung, Ladeverhalten, Jahresfahrleistung, Reichweite) in drei verschiedenen Ladewelten.
Adresse für Rückfragen
Medienstelle, Bundesamt für Energie, Tel. 058 460 81 52; media@bfe.admin.ch
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen