Dienstag, 5. Dezember 2023

Umbau des Energiesystems erfordert Zunahme der Stromproduktion

Der Umbau der Schweizer Energieversorgung schreitet voran. Das zeigt der am 5. Dezember 2023 publizierte fünfte Monitoringbericht. Es braucht jedoch weitere Anstrengungen, um die im Gesetz verankerten neuen Inlandproduktions- und Verbrauchsziele zu erreichen.

Die Energiestrategie 2050 sieht einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor. Im Energiegesetz sind dazu Richtwerte für die Jahre 2020 und 2035 enthalten. Diese betreffen den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wasserkraft sowie die Senkung des Energie- und Stromverbrauchs. Das Monitoring beobachtet deren Entwicklung. Der fünfte Monitoringbericht zeigt die Situation per Ende 2022. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) sollen per 1.1.2025 teilweise höhere verbindliche Produktions- und Verbrauchszielwerte in Kraft treten.

Stromproduktion aus erneuerbaren Energien: 2022 lag die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien bei 6'019 Gigawattstunden (GWh) oder 10,4% der gesamten Netto-Elektrizitätsproduktion der Schweiz. Das ist ein Nettozuwachs von 1'039 GWh gegenüber dem Vorjahr. Gemäss geltendem Energiegesetz soll bis 2035 ein Richtwert von 11‘400 GWh erreicht werden. Im Mantelerlass hat das Parlament für das Jahr 2035 einen deutlich höheren Zielwert von 35'000 GWh festgelegt. Um diesen zu erreichen, braucht es einen jährlichen Zuwachs von durchschnittlich rund 2'200 GWh.

2022 lag die mittlere Netto-Produktionserwartung der Wasserkraft bei 36‘775 GWh. Das ist ein Nettozuwachs von 67 GWh gegenüber dem Vorjahr. Gemäss geltendem Energiegesetz soll bis 2035 ein Richtwert von 37‘400 GWh erreicht werden. Im Mantelerlass hat das Parlament für das Jahr 2035 einen Zielwert von 37'900 GWh festgelegt. Um diesen zu erreichen, braucht es einen jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 87 GWh.

Energieverbrauch pro Kopf: 2022 lag der witterungsbereinigte Pro-Kopf-Endenergieverbrauch um 22,4% unter dem Basisjahr 2000. Der Richtwert 2035, der im Mantelerlass unverändert als verbindlicher Zielwert übernommen wurde, liegt bei -43% gegenüber dem Jahr 2000. Dazu braucht es eine Absenkung des witterungsbereinigten Pro-Kopf-Endenergieverbrauchs um durchschnittlich um 2,3% pro Jahr.

Der Pro-Kopf-Stromverbrauch lag 2022 witterungsbereinigt 9,5% unter dem Basisjahr 2000. Der Richtwert 2035, der im Mantelerlass unverändert als verbindlicher Zielwert übernommen wurde, liegt bei -13% gegenüber dem Jahr 2000.

Die Dekarbonisierung des Energiesystems, mit der das Klimaziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 erreicht werden soll, bringt eine zunehmende Elektrifizierung und damit eine steigende Stromnachfrage mit sich. Das unterstreicht die Bedeutung der neuen, höheren Zielwerte im Mantelerlass für die inländische Stromproduktion aus Wasserkraft und neuen erneuerbaren Energien.


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