Am 1. Januar 2023 sind einige Verordnungs- und Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick - aus dem Magazin des Bundesamts für Energie (BfE).
Ab Januar wird die Förderung von erneuerbaren Energien ausgebaut: So werden insbesondere die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien angepasst. Neu gibt es Investitionsbeiträge auch für Windenergie- und Geothermieanlagen. Bei Wasserkraft- und Biomasseanlagen wird das Instrument der Investitionsbeiträge ausgedehnt. Für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch werden höhere Einmalvergütungen eingeführt (siehe auch Solarmedia vom 2.Januar 2023), die teils durch Auktionen vergeben werden. Für Biomasseanlagen gibt es neu das Instrument der Betriebskostenbeiträge.
Diese Änderungen setzen die vom Parlament am 1. Oktober 2021 beschlossenen Änderungen des Energie- und Stromversorgungsgesetzes (parlamentarische Initiative Girod) auf Verordnungsstufe um.
Weiter wird mit der Änderung der Energieförderungsverordnung der Grundbeitrag für die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen teilweise abgeschafft, der Leistungsbeitrag bis 30 kW leicht erhöht. Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch wie sie typischerweise auf Scheunen oder Lagerhallen installiert werden, erhalten eine höhere Unterstützung.
Mit der Änderung der Energieverordnung werden die Vorschriften für den Eigenverbrauch und für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch vereinfacht.
Mit der Änderung der Energieeffizienzverordnung werden die Mindestanforderungen an die Effizienz von verschiedenen Geräten erhöht.
Die Stauanlagenverordnung wird mit der Totalrevision inhaltlich dem neuesten Stand der Technik und der Praxis der Aufsichtsbehörden angepasst. Beispielsweise wird der Grundsatz der konstruktiven Sicherheit nebst den bereits bestehenden Elementen der Überwachung und des Notfallkonzeptes in die Verordnung aufgenommen und präzisiert.
Mit der Teilrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung wird der Anteil der privaten Versicherungsdeckung an der Gesamtdeckung erhöht.
Mit den Revisionen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) wird die Ungleichbehandlung kleinerer im Installationsbereich tätiger Betriebe beseitigt.
Weitere Informationen zu Änderungen ab dem 1. Januar im Energiebereich finden Sie in den entsprechenden Medienmitteilungen:
Bundesrat setzt verschiedene revidierte Verordnungen im Energiebereich in Kraft (admin.ch)
Bundesrat stärkt Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (admin.ch)
Florin Konrad, Hochschulpraktikant Medien & Politik, Bundesamt für Energie
Quelle: energeiaplus.com
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