2021 wurden in der Schweiz Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von knapp 700 Megawatt (MW) neu installiert. Ein Rekordzubau, der im laufenden Jahr voraussichtlich um 40-50% übertroffen wird. Damit der Zubau auch im nächsten Jahr rasch und ohne Wartefristen für Fördergelder weitergehen kann, stehen 2023 für die Förderung der Photovoltaik 600 Millionen Franken zur Verfügung. Auch für die folgenden Jahre werden ausreichend Mittel reserviert, sodass keine Wartelisten entstehen.
Von Januar bis Ende Oktober 2022 wurden etwa 24'000 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt ca. 540 MW (+ 50% gegenüber dem Vorjahreszeitraum) für die Einmalvergütung angemeldet. Allein im Monat September gab es rund 2'650 Anmeldungen.
Alle Anlagenbetreiber, die ihr vollständiges Gesuch bei der Pronovo AG zwischen 1. September 2021 und 30. September 2022 eingereicht hatten, erhalten bis Ende 2022 die Zusicherung für ihren KLEIV-Förderbeitrag. Somit können 2022 rund 29'000 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt über 400 MW mit der KLEIV gefördert werden. Die Auszahlungen betragen insgesamt 150 Millionen Franken. Ausblick 2023: Die KLEIV kann voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt werden, die ihr Gesuch bis zum 31. Oktober 2023 einreichen.
Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV): 2022 erhalten rund 800 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 230 MW eine GREIV. Somit können alle Gesuche, die bis 31. Oktober 2022 bei der Pronovo AG vollständig eingetroffen waren, gefördert werden. Ausblick 2023: Die Zusicherung für eine GREIV erhalten 2023 voraussichtlich alle Anlagenbetreiber, die ihr Gesuch bis zum 31. Oktober 2023 einreichen.
Auktionen für grosse Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch: Mit der Revision des Energiegesetzes, welches am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird eine hohe Einmalvergütungen (HEIV) für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch eingeführt. Sie beträgt bis zu 60% der Kosten von Referenzanlagen. Für Anlagen ab einer Leistung von 150 kW wird die HEIV per Auktion vergeben. Die Auktionen werden von Pronovo durchgeführt, Details auf der Webseite von Pronovo.
Einspeisevergütungssystem (KEV): 2022 wurden keine weiteren Anlagen in das KEV-System aufgenommen. Die KEV-Warteliste bei den übrigen Technologien wird seit 2020, diejenige der Photovoltaik seit 2021 nicht weiter abgebaut. Eine Einspeisevergütung erhalten aktuell 12'086 Photovoltaikanlagen, 666 Wasserkraftanlagen, 43 Windenergieanlagen und 323 Biomasseanlagen. Ausserdem haben 67 Wasserkraft-, 422 Windenergie-, 34 Biomasse- und drei Geothermieprojekte eine Förderzusage für die KEV. Sie wird nach dem Bau dieser Anlagen ausbezahlt.
Investitionsbeiträge: 2022 gingen bisher keine Gesuche für einen Investitionsbeitrag für Kleinwasserkraft-Anlagen (300 kW bis 10 MW) ein. Es besteht zurzeit keine Warteliste. Ab 2023 werden neu neue Kleinwasserkraftwerke in die Förderung aufgenommen. Zum Stichtag 2022 wurden keine Gesuche für Investitionsbeiträge für Grosswasserkraft-Anlagen (ab 10 MW) eingereicht. Das Budget von rund 100 Millionen Franken steht weiterhin zur Verfügung. Ab 2023 stehen neu jährlich rund 100 Millionen Franken für die Förderung zur Verfügung.
Andere Erneuerbare: 2022 wurden bisher vier Gesuche für einen Investitionsbeitrag für stromproduzierende Klärgasanlagen eingereicht, jedoch keine für Kehrichtverbrennungsanlagen oder Holzkraftwerke. Neue Gesuche können sofort bearbeitet werden. Es besteht keine Warteliste. Ab 2023 werden neu Biogasanlagen in die Förderung aufgenommen. Weiter können Biomasseanlagen einen Betriebskostenbeitrag bei Pronovo beantragen. 2022 wurde bisher ein Gesuch für einen Erkundungsbeitrag für Geothermieprojekte zur Stromproduktion eingereicht. Keine Gesuche gingen für eine Garantie für Geothermieprojekte im Strombereich ein. Neue Gesuche können sofort bearbeitet werden. Es besteht keine Warteliste. Ab 2023 werden auch Windenergieanlagen mit einem Investitionsbeitrag gefördert.
Der Weg zur eigenen Photovoltaikanlage: Tipps zum Bau und zur Förderung einer Photovoltaikanlage finden Sie in der Beilage zu dieser Medienmitteilung, siehe Link unten.
Wie werden die Fördermassnahmen finanziert? Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Das Geld fliesst in den Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden.
Quelle und Links zu Unterlagen: Bund
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