Donnerstag, 11. Februar 2021

Solarstrom ungenügend rückvergütet

Der Verband der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen VSE macht in einer Medienmitteilung eine interessante Feststellung zu den Vergütungen für Energie aus Photovoltaikanlagen: 24 der 30 grössten Netzbetreiber nützen den Spielraum der Stromversorgungsverordnung auch 2021 nicht und bremsen damit die Energiewende unnötig aus.

CH-Betreiber*innen von Solaranlagen
erhalten allzuhäufig keine kostendeckende
Rückvergütung für eingespeisten Solarstrom
(Bild: Diemtigtal - von Guntram Rehsche)

2019 hat der Bundesrat mit einer Änderung der Stromversorgungsverordnung die Grundlage geschaffen, damit die Netzbetreiber verbesserte Vergütungen für den Strom aus Photovoltaikanlagen gewähren können. Mehr als ein Jahr danach zeigt sich, dass die Netzbetreiber, von Ausnahmen abgesehen, diesen Spielraum nicht ausnutzen und auch 2021 weiterhin ungenügende Vergütungen entrichten. Für VESE, den Verband der unabhängigen Stromproduzenten, ist diese Politik in klarem Widerspruch zu den vom Bund im November veröffentlichten Energieperspektiven 2050+. Diese fordern einen massiven Ausbau der Photovoltaik zur Erreichung der Schweizer Klimaziele: Ein solcher Ausbau kann nur erreicht werden, wenn die Betreiber von PV-Anlagen Vergütungen erhalten, welche ihre Kosten decken. Diese Kosten betragen gemäss der Stromversorgungsverordnung 10.96 Rp/kWh und dürfen auch ausdrücklich in diesem Umfang vergütet werden. Die betroffenen Netzbetreiber und ihre Eigentümer, die Gemeinden und Kantone, sind somit dringend gefordert, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen, wenn sie nicht als Bremser der Energiewende dastehen wollen.

VESE erhebt seit 2015 jährlich die Vergütungen der Netzbetreiber für eingespeiste Energie aus PV-Anlagen und publiziert diese auf der Webseite www.pvtarif.ch. Aus den bereits bekannt gegebenen Tarifen der 30 grössten Netzbetreiber kann eine erste Bilanz für 2021 gezogen werden: Nach wie vor sind Vergütungen äusserst unterschiedlich, mit Tarifen, welche für die gleiche Kilowattstunde zwischen 5.87 Rp/kWh und 13 Rp/kWh liegen. Der gewichtete Durchschnitt stieg um 3% von 9.0 Rp/kWh im 2020 auf 9.2 Rp/kWh im 2021.

Dieser erfreuliche Trend erfolgt vor einem Hintergrund von sehr volatilen Vergütungen der einzelnen Netzbetreiber, welche im Durchschnitt ihre Vergütungen um 8% änderten. Von den 30 Betreibern senkten 8 ihre Vergütung, 7 erhöhten diese und 15 blieben gleich. Wie erklären sich die hohe Volatilität und die zum Teil sehr tiefen Vergütungstarife? «Dies ist für uns auch nicht ganz einleuchtend», meint der zuständige Projektleiter bei VESE, Dr. Diego Fischer. Denn mit dem neuen Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze, welches seit dem 1.6.2019 in Kraft ist, dürfen die Netzbetreiber die Kosten der inländischen Produktion erneuerbarer Energien zu den realen Kosten einer effizienten Anlage vergüten. Diese Kosten wurden vom Bundesrat in der Stromversorgungsverordnung für neue PV-Anlagen unter 100 kWp explizit auf 10.96 Rp/kWh festgelegt. Für ältere Anlagen liegt dieser Wert sogar noch höher. Betrachtet man nun die Vergütungen 2021 der 30 grössten Netzbetreiber, so zeigt sich, dass bloss 6 von ihnen diesen Wert auch erreichen. Alle anderen bezahlen tiefere Vergütungen, im Extremfall nur knapp der Hälfte dieses Ansatzes.

«Alle sind sich unterdessen eigentlich einig, dass wir ab sofort viel mehr Photovoltaikzubau brauchen, um die Schweiz zu dekarbonisieren. Aber wie sollen positive Investitionsentscheide fallen, wenn die Vergütungen nicht kostendeckend sind, und zudem von Jahr zu Jahr dermassen heftige Ausschläge erfahren?», fragt sich Diego Fischer, „an dieser Stelle sind die Netzbetreiber und vor allem ihre Besitzer, die Gemeinden und Kantone, direkt in der Pflicht. Mit dem neuen Gesetz haben sie es in der Hand, dafür zu sorgen, dass der zügige Ausbau der Photovoltaik nach Jahren der Stagnation nun endlich in Gang kommt. Einige fortschrittliche Netzbetreiber zeigen auf, wie das geht. Alle anderen, welche noch zuwarten, müssen befürchten, als Bremser der Energiewende dazustehen». 

Quelle: vese

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