Die Ende September vom Bundesrat
vorgeschlagene vollständige Öffnung des Strommarktes gefährdet den
notwendigen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien. Insbesondere
dürfte der Rückliefertarif für unabhängige Produzenten sinken, was den
wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gefährdet. Ein Rückblick auf die Stellungnahme des Solar-Fachverbands Swissolar.
Die vorgeschlagenen
flankierenden Massnahmen sind gemäss diesem Fachverband ungenügend und für die Photovoltaik
diskriminierend. Swissolar schlägt vor, Ausschreibungen für alle
Technologien für Anlagen ab 1 Megawatt Leistung einzuführen. Für
kleinere Anlagen ist der bürokratische Aufwand unverhältnismässig und
nur von grossen Energieversorgern zu bewältigen. In der Schweiz wird es in den nächsten 30 Jahren einen zusätzlichen
Strombedarf von über 40 Terawattstunden pro Jahr geben, einerseits durch
den Wegfall der Atomenergie, andererseits durch den steigenden
Strombedarf in der Mobilität und der Gebäudebeheizung infolge des
Wegfalls von Verbrennungsmotoren und fossilen Heizungen.
Dieser zusätzliche Bedarf kann nur mit einem massiven Ausbau der
Photovoltaik bewältigt werden, wenn nicht eine stärkere
Importabhängigkeit entstehen soll. Das Potenzial dafür ist vorhanden:
Allein auf den besonders geeigneten Dächern und Fassaden unserer
Gebäude könnten 67 Terawattstunden mit Solaranlagen produziert werden.
Um fristgerecht genügend Solarstrom zur Verfügung zu haben, müssten
jährlich 1500 Megawatt zusätzliche Photovoltaikleistung installiert
werden – 4 bis 5-mal mehr als heute. Zudem liefern Photovoltaikanlagen
den günstigsten Strom aller neuen Kraftwerke.
Strommarktliberalisierung nur mit flankierenden Massnahmen für die Erneuerbaren: Eine vollständige Öffnung des Strommarktes gefährdet diesen dringend notwendigen Ausbau der Photovoltaik, aber auch der anderen erneuerbaren Energien. Insbesondere dürfte der Rückliefertarif für Solarstromproduzenten weiter sinken, also die Vergütung für jenen Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, sondern ans öffentliche Netz abgegeben wird. Mit durchschnittlich 8.8 Rp./kWh (1) liegt er schon heute tiefer als die Produktionskosten der meisten Anlagen. Wenn an der vollständigen Liberalisierung festgehalten werden soll, so braucht es im Gegenzug eine deutliche Stärkung der Förderung des Ausbaus der erneuerbare Energien. Die heute vom Bundesrat skizzierten Begleitmassnahmen (Revision Energiegesetz) vermögen nicht zu überzeugen.
Strommarktliberalisierung nur mit flankierenden Massnahmen für die Erneuerbaren: Eine vollständige Öffnung des Strommarktes gefährdet diesen dringend notwendigen Ausbau der Photovoltaik, aber auch der anderen erneuerbaren Energien. Insbesondere dürfte der Rückliefertarif für Solarstromproduzenten weiter sinken, also die Vergütung für jenen Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, sondern ans öffentliche Netz abgegeben wird. Mit durchschnittlich 8.8 Rp./kWh (1) liegt er schon heute tiefer als die Produktionskosten der meisten Anlagen. Wenn an der vollständigen Liberalisierung festgehalten werden soll, so braucht es im Gegenzug eine deutliche Stärkung der Förderung des Ausbaus der erneuerbare Energien. Die heute vom Bundesrat skizzierten Begleitmassnahmen (Revision Energiegesetz) vermögen nicht zu überzeugen.
Inakzeptable Benachteiligung der Photovoltaik! Für den Bau grosser Photovoltaikanlagen, oft ohne massgeblichen
Eigenverbrauch, sind schon heute die Investitionsanreize ungenügend,
obwohl diese für die zukünftige Versorgungssicherheit von grösster
Bedeutung sind und Strom zu Preisen deutlich unter jenen anderer
Technologien liefern können. Nun soll deren Bau nochmals komplizierter
werden, indem die Förderbeiträge neu mittels Ausschreibungen festgelegt
werden. Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass solche
Ausschreibeverfahren zu einem grossen bürokratischen Aufwand führen, der
praktisch nur von grossen Energieversorgungsunternehmen bewältigt
werden kann. Absolut unverständlich ist, weshalb die Förderbeiträge für
die anderen Technologien nicht dem gleichen Verfahren unterstellt,
sondern fix festgelegt werden sollen.
Swissolar verlangt eine Gleichbehandlung aller Technologien und die
Beschränkung des Ausschreibeverfahrens auf Anlagen ohne Eigenverbrauch
mit einer Leistung über 1 Megawatt. Zusätzlich braucht es eine erhöhte
Einmalvergütung für PV-Anlagen zwischen 100 kW und 1 MW, die keinen
Eigenverbrauch aufweisen – damit kann ein grosses Potenzial auf
Infrastrukturanlagen, Landwirtschaftsdächern und Lagerhallen
erschlossen werden. Gleichzeitig begrüsst der Fachverband in seiner Stellungnahme, dass die Zubauziele
für die Jahre 2035 und 2050 verbindlich im Gesetz festgelegt werden
sollen. Dies gibt ein wichtiges Signal an die Investoren und die
politischen Instanzen unseres Landes. Allerdings müssen sie deutlich
höher als bisher festgelegt werden.
--
1) Die Höhe des Rückliefertarifs variiert innerhalb der Schweiz stark. Siehe www.pvtarif.ch
Quelle: Swissolar
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