Dienstag, 8. Oktober 2019

Marktöffnung bedroht Ausbau der Erneuerbaren

Die Ende September vom Bundesrat vorgeschlagene vollständige Öffnung des Strommarktes gefährdet den notwendigen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien. Insbesondere dürfte der Rückliefertarif für unabhängige Produzenten sinken, was den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gefährdet.  Ein Rückblick auf die Stellungnahme des Solar-Fachverbands Swissolar.

Die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen sind gemäss diesem Fachverband ungenügend und für die Photovoltaik diskriminierend. Swissolar schlägt vor, Ausschreibungen für alle Technologien für Anlagen ab 1 Megawatt Leistung einzuführen. Für kleinere Anlagen ist der bürokratische Aufwand unverhältnismässig und nur von grossen Energieversorgern zu bewältigen. In der Schweiz wird es in den nächsten 30 Jahren einen zusätzlichen Strombedarf von über 40 Terawattstunden pro Jahr geben, einerseits durch den Wegfall der Atomenergie, andererseits durch den steigenden Strombedarf in der Mobilität und der Gebäudebeheizung infolge des Wegfalls von Verbrennungsmotoren und fossilen Heizungen. 

Dieser zusätzliche Bedarf kann nur mit einem massiven Ausbau der Photovoltaik bewältigt werden, wenn nicht eine stärkere Importabhängigkeit entstehen soll. Das Potenzial dafür ist vorhanden: Allein auf den besonders geeigneten Dächern und Fassaden unserer Gebäude könnten 67 Terawattstunden mit Solaranlagen produziert werden. Um fristgerecht genügend Solarstrom zur Verfügung zu haben, müssten jährlich 1500 Megawatt zusätzliche Photovoltaikleistung installiert werden – 4 bis 5-mal mehr als heute. Zudem liefern Photovoltaikanlagen den günstigsten Strom aller neuen Kraftwerke.
 
 
Strommarktliberalisierung nur mit flankierenden Massnahmen für die Erneuerbaren: Eine vollständige Öffnung des Strommarktes gefährdet diesen dringend notwendigen Ausbau der Photovoltaik, aber auch der anderen erneuerbaren Energien. Insbesondere dürfte der Rückliefertarif für Solarstromproduzenten weiter sinken, also die Vergütung für jenen Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, sondern ans öffentliche Netz abgegeben wird. Mit durchschnittlich 8.8 Rp./kWh (1) liegt er schon heute tiefer als die Produktionskosten der meisten Anlagen. Wenn an der vollständigen Liberalisierung festgehalten werden soll, so braucht es im Gegenzug eine deutliche Stärkung der Förderung des Ausbaus der erneuerbare Energien. Die heute vom Bundesrat skizzierten Begleitmassnahmen (Revision Energiegesetz) vermögen nicht zu überzeugen.
 
Inakzeptable Benachteiligung der Photovoltaik! Für den Bau grosser Photovoltaikanlagen, oft ohne massgeblichen Eigenverbrauch, sind schon heute die Investitionsanreize ungenügend, obwohl diese für die zukünftige Versorgungssicherheit von grösster Bedeutung sind und Strom zu Preisen deutlich unter jenen anderer Technologien liefern können. Nun soll deren Bau nochmals komplizierter werden, indem die Förderbeiträge neu mittels Ausschreibungen festgelegt werden. Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass solche Ausschreibeverfahren zu einem grossen bürokratischen Aufwand führen, der praktisch nur von grossen Energieversorgungsunternehmen bewältigt werden kann. Absolut unverständlich ist, weshalb die Förderbeiträge für die anderen Technologien nicht dem gleichen Verfahren unterstellt, sondern fix festgelegt werden sollen.

Swissolar verlangt eine Gleichbehandlung aller Technologien und die Beschränkung des Ausschreibeverfahrens auf Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung über 1 Megawatt. Zusätzlich braucht es eine erhöhte Einmalvergütung für PV-Anlagen zwischen 100 kW und 1 MW, die keinen Eigenverbrauch aufweisen – damit kann ein grosses Potenzial auf Infrastrukturanlagen, Landwirtschaftsdächern und Lagerhallen erschlossen werden. Gleichzeitig begrüsst der Fachverband in seiner Stellungnahme, dass die Zubauziele für die Jahre 2035 und 2050 verbindlich im Gesetz festgelegt werden sollen. Dies gibt ein wichtiges Signal an die Investoren und die politischen Instanzen unseres Landes. Allerdings müssen sie deutlich höher als bisher festgelegt werden.
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1) Die Höhe des Rückliefertarifs variiert innerhalb der Schweiz stark. Siehe www.pvtarif.ch

Quelle: Swissolar

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