Das
Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der AKW-Betreiber zum
Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf ihre Beiträge an die Fonds für
Stilllegung und Entsorgung abgewiesen. Die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) sieht sich gemäss einer Medienmitteilung in ihrer
Haltung bestätigt und fordert, dass der Sicherheitszuschlag in der
anstehenden Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung
gestärkt und keinesfalls geschwächt wird.
Die SES begrüsst demnach das am Donnerstag durch die NZZ publik gemachte Urteil zum Sicherheitszuschlag (BVG A-5647/2016). Gemäss Bundesverwaltungsgericht ist der Sicherheitszuschlag nicht nur ein geeignetes und zweckmässiges sondern gar erforderliches Mittel, um das Haftungsrisiko für Bund und Steuerzahlende zu mindern, dereinst grosse Kosten übernehmen zu müssen. Die Risikofähigkeit der Betreiber sei zu berücksichtigen. Diese Argumentation stützt weitgehend die Analyse der SES.
Die für den Sicherheitszuschlag massgebende Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) wird derzeit durch das UVEK revidiert. Im Gespräch ist dabei auch die Streichung des bisherigen Sicherheitszuschlags, was unter anderem von der Verwaltungskommission der Fonds (STENFO) gefordert wird. Begründet wird die Streichung mit einer neuen Methodik in der jüngsten Kostenschätzung, die Prognoseunsicherheiten besser abbilde, als die frühere Methodik der Kostenstudie von 2011. Dazu Nils Epprecht, SES-Projektleiter Strom&Atom: «Der derzeitige Angriff auf den Sicherheitszuschlag ist politischer Natur. Es geht nur darum, die zur Zeit klammen Kassen der AKW-Betreiber zu schonen. Das Urteil bestätigt nun, dass dies nicht im Interesse von Bund und Steuerzahlenden ist.»
Die SES begrüsst demnach das am Donnerstag durch die NZZ publik gemachte Urteil zum Sicherheitszuschlag (BVG A-5647/2016). Gemäss Bundesverwaltungsgericht ist der Sicherheitszuschlag nicht nur ein geeignetes und zweckmässiges sondern gar erforderliches Mittel, um das Haftungsrisiko für Bund und Steuerzahlende zu mindern, dereinst grosse Kosten übernehmen zu müssen. Die Risikofähigkeit der Betreiber sei zu berücksichtigen. Diese Argumentation stützt weitgehend die Analyse der SES.
Die für den Sicherheitszuschlag massgebende Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) wird derzeit durch das UVEK revidiert. Im Gespräch ist dabei auch die Streichung des bisherigen Sicherheitszuschlags, was unter anderem von der Verwaltungskommission der Fonds (STENFO) gefordert wird. Begründet wird die Streichung mit einer neuen Methodik in der jüngsten Kostenschätzung, die Prognoseunsicherheiten besser abbilde, als die frühere Methodik der Kostenstudie von 2011. Dazu Nils Epprecht, SES-Projektleiter Strom&Atom: «Der derzeitige Angriff auf den Sicherheitszuschlag ist politischer Natur. Es geht nur darum, die zur Zeit klammen Kassen der AKW-Betreiber zu schonen. Das Urteil bestätigt nun, dass dies nicht im Interesse von Bund und Steuerzahlenden ist.»
Die SES ortet weiterhin grosse unberücksichtigte Risiken - unter
anderem im Bereich der Finanzierung der Fonds. Sie hat dazu verschiedene
Analysen publiziert, auch spezifisch zum Sicherheitszuschlag.
Aus Sicht der SES ist dieser bis auf weiteres zu stärken und nicht zu
schwächen. Eine Schwächung hätte zur Folge, dass die jährlichen
Fonds-Beiträge der Betreiber um mehrere hundert Millionen Franken
sinken, ohne dass bisher ein Ende der grossen Kostensteigerungen
absehbar wäre.
Quelle: energiestiftung.ch
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen