Freitag, 15. September 2023

AKW-Fonds: Milliarden-Verlust & Unterdeckung

Der Bundesrat hat am 15. September 2023 den Jahresbericht und die Jahresrechnungen des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds (STENFO) genehmigt. Gleichzeitig hat er die Verwaltungskommission für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds entlastet. In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2022 insgesamt 8,245 Milliarden Franken (2021: 9,664). 

Undeckte Kosten
nach Milliarden-Verlust
Bild: Guntram Rehsche
Die Performance der beiden Fonds war im Jahr 2022 sehr schlecht, hat sich jedoch im laufenden Jahr wieder verbessert. Die beiden Fonds decken die Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke – Jahresergebnis 2022: Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich gemäss Festlegung der Verwaltungskommission STENFO vom 2. Dezember 2020 auf 20,077 Milliarden Franken (Basis Kostenstudie 2016). Darin enthalten sind auch Entsorgungskosten, die während des Betriebs anfallen (z. B. Untersuchungen der Nagra) und von den Betreibern laufend und direkt bezahlt werden.

Ende 2022 betrug das angesammelte Fondskapital 5,649 Milliarden Franken (2021: 6,627 Milliarden Franken). Gegenüber dem Soll-Betrag von 5,723 Milliarden Franken (basierend auf den provisorisch veranlagten Beiträgen gemäss Kostenstudie 2021) resultierte damit per Ende 2022 eine Unterdeckung von 74,6 Millionen Franken (2021: Überschuss 909 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von -14,23% (2021: +9,35%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds 2022 einen Verlust von 961 Millionen Franken aus (2021: Gewinn von 561,5 Millionen Franken).

Die Performance des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke und des Stilllegungsfonds für Kernanlagen war im Jahr 2022 sehr schlecht, hat sich jedoch im laufenden Jahr wieder verbessert. Die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) erlaubt vorübergehend tiefere Renditen als die rechnerische Anlagerendite.

Stilllegungsfonds für Kernanlagen – Jahresergebnis 2022: Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich gemäss Festlegung der Verwaltungskommission STENFO vom 2. Dezember 2020 auf 3,779 Milliarden Franken (Basis Kostenstudie 2016).

Ende 2022 betrug das angesammelte Fondskapital 2,596 Milliarden Franken (2021: 3,037 Milliarden Franken). Gegenüber dem Soll-Betrag von 2,693 Milliarden Franken (basierend auf den provisorisch veranlagten Beiträgen gemäss Kostenstudie 2021) resultierte damit per Ende 2021 eine Unterdeckung von 97,1 Millionen Franken (2021: Überschuss 378,8 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von -13,68% (2021: +8,27%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds 2022 einen Verlust von 420,9 Millionen Franken aus (2021: Gewinn von 229,7 Millionen Franken).

Kostenstudie 2021: Die neue Kostenstudie 2021 wurde von swissnuclear im Auftrag der Kernkraftwerksbetreiber erstellt und im Oktober 2021 bei der Verwaltungskommission STENFO eingereicht. Danach startete die Prüfung und Plausibilisierung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI und durch unabhängige Kostenexpertinnen und -experten aus dem In- und Ausland. Die ungeprüfte Kostenstudie 2021 geht von voraussichtlichen Stilllegungskosten für alle Kernanlagen von 3,666 Milliarden Franken und von voraussichtlichen Entsorgungskosten für alle Kernanlagen von 18,191 Milliarden Franken (jeweils Preisbasis 2021) aus. STENFO hat entschieden, mit der Festlegung der voraussichtlichen Kosten und der Verfügung der definitiven Beiträge abzuwarten, bis der Entscheid des Bundesgerichts zu einer Beschwerde der BKW in Sachen Stilllegungs- und Entsorgungskosten vorliegt. Bis dahin veranlagt STENFO die Beiträge der Betreiber provisorisch auf Basis der ungeprüften Kostenstudie 2021.

Der Jahresbericht 2022 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) ist unter www.stenfo.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).


Adresse für Rückfragen

Geschäftsstelle STENFO, 031 380 79 61, Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 058 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch


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