Swissolar, der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie,
geht im Jahr 2020 von einem neuen Rekordzubau bei Photovoltaikanlagen
aus. Gegenüber dem Vorjahr lag das Wachstum bei mindestens 30 Prozent.
Doch zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele der Schweiz
muss der Zubau in den nächsten Jahren um den Faktor 4 gesteigert werden.
Um dies zu erreichen, braucht es Anpassungen bei der Förderung, die
Pflicht zur Eigenstromnutzung bei Neubauten und raumplanerische
Vereinfachungen für Freiflächenanlagen, insbesondere auf
Infrastrukturen.
Die Solarfassade an der «Winter und Sports World Wallisellen» liefert unter anderem Strom für das Eisfeld |
Kurze Wartefristen und Nebeneffekte der Pandemie: Für das starke Marktwachstum ist insbesondere die Verkürzung der Wartefrist bei der Einmalvergütung verantwortlich. Diese konnte auf wenige Monate reduziert werden. Die 2019 stärker ins Zentrum gerückte Klimakrise hat zudem vermutlich bei einigen Bauvorhaben eine Solar-Integration vorangetrieben. Auch die Pandemie hatte wohl einen Einfluss auf den Solarzubau: Der Wunsch nach Autarkie nahm zu, viele fanden Zeit, um lange gehegte Ideen zu realisieren und finanziell stand mangels anderer Ausgabemöglichkeiten mehr Kapital zur Verfügung. Ob diese Effekte im laufenden Jahr weiterhin wirksam sind, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.
Im ehemaligen Steinbruch Calinis in Felsberg produziert seit Sommer 2020 die grösste Freiflächenanlage Graubündens Strom |
a) Stärkere Förderung von Anlagen ohne Eigenverbrauch: Zahllose Dächer von Ställen, Lagerhäusern und ähnlichen Gebäuden werden heute nicht mit Solaranlagen ausgestattet, da der Strom nicht an Ort und Stelle verbraucht werden kann. Ähnliches gilt für Parkplatzüberdachungen, Lärmschutzwände und weitere Infrastrukturen. Mit der Überweisung der parlamentarischen Initiative 19.443 von Nationalrat Girod hat das Parlament die Möglichkeit in der Hand, Anreize für solche Anlagen zu schaffen.
b) Rasche Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) in allen Kantonen und damit verbunden die Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten. In einem weiteren Schritt ist eine Verpflichtung zur Nutzung bestehender Dach- und Fassadenflächen zu prüfen.
c) Abbau von Hürden bei der Erstellung von Freiflächenanlagen: Eine kürzlich veröffentlichte Studie der ZHAW zeigt auf, dass Solaranlagen ausserhalb von Gebäuden nur mit Schwierigkeiten eine Baubewilligung erhalten. Davon betroffen sind sinnvolle Nutzungen wie Parkplatzüberdachungen, Systeme zum Schutz empfindlicher landwirtschaftlicher Kulturen anstelle von Folientunnels (Agri-Photovoltaik) oder alpine Anlagen im Umfeld von Skigebieten.
Zum Schluss ein Hinweis auf die andere Anwendungsform der Solarenergie: Der Zubau von Sonnenkollektoren zur Wärmeerzeugung musste nach Einschätzung von Swissolar eine weitere Reduktion von rund 20 Prozent hinnehmen. Dies ist sehr bedauerlich, denn diese Technologie muss einen wesentlichen Beitrag zur zukünftigen fossilfreien Wärmeversorgung leisten, wie die Studie «Machbar und zahlbar. Wärme 2050» der Wärmeinitiative Schweiz zeigt. Demnach können rund 10 Prozent des heutigen Wärmebedarfs mittels Sonnenkollektoren gedeckt werden. Aus Sicht von Swissolar braucht es eine Förderung von Bund und Kantonen für Solarthermieanlagen, die den sommerlichen Wärmebedarf von Nahwärmenetzen decken (wie in diesem aktuellen Beispiel), für Anlagen zur Produktion industrieller Prozesswärme sowie für die thermische Regeneration von Erdsonden. Dies sind drei der wichtigsten zukünftigen Anwendungsfelder dieser Technologie.
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(1) Diese
Zahl stützt sich einerseits auf Befragungen von Branchenvertretern,
andererseits auf den Gesuchseingang bei der Zertifizierungs- und
Förderstelle Pronovo. Diese Gesuche umfassten 2020 17‘304 Anlagen mit
einer Leistung von 373 MW. Hinzu kommt eine nicht bekannte Zahl von
Gesuchen aus früheren Jahren, die 2020 einen positiven Förderbescheid
erhielten und dann realisiert wurden.
Text und Bild: swissolar.ch
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