2019 stammte der Strom aus Schweizer Steckdosen zu rund 75%
(2018: 74%) aus erneuerbaren Energien: Zu 66% aus Grosswasserkraft und
zu rund 8.4% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 19%
stammten aus Kernenergie und knapp 2% aus Abfällen und fossilen
Energieträgern. Für 4% des gelieferten Stroms sind Herkunft und
Zusammensetzung nicht überprüfbar (2018: 6%); da Strom aus nicht
überprüfbarer Herkunft ab Lieferjahr 2020 nicht mehr zulässig ist,
weichen Grossverbraucher offenbar vermehrt auf inländische Kernenergie
aus.
Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix werden jährlich erhoben und auf
www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht.
Die am Montag publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen
2019. Für die Stromkennzeichnung gilt seit 2018 die Pflicht zur
Volldeklaration. Dies bedeutet, dass Strom unbekannter Herkunft, so
genannter Graustrom, nur noch in Ausnahmefällen und bis zum Lieferjahr
2020 zulässig ist. Da in den meisten Nachbarländern keine
Herkunftsnachweise für Strom aus konventionellen Kraftwerken ausgestellt
werden, hat die Schweiz so genannte Ersatznachweise eingeführt. So kann
Kohlestrom aus dem Ausland als solcher deklariert werden und muss nicht
mehr unter Graustrom zusammengefasst werden. Der Anteil Kohlestrom,
welcher über solche Ersatznachweise importiert wurde, hat sich zwischen
2018 und 2019 auf ein halbes Prozent halbiert.
- 66% des im Jahr 2019 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (gleich viel wie im Vorjahr: 2018: 66%). Die gelieferte Wasserkraft wurde wie im Vorjahr zu 76% in der Schweiz produziert.
- 19.1% (2018: 17.3%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (35%). Die gelieferte Kernenergie stammte wie im Vorjahr fast ausschliesslich aus der Schweiz.
- 4.3% (2018: 6.3%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Mit der Einführung der Volldeklaration seit Januar 2018 sind nicht überprüfbare Energieträger nicht mehr zulässig mit Ausnahme von mehrjährigen Lieferverträgen, die vor dem 1. November 2017 abgeschlossen wurden (für sie gilt eine Übergangsfrist bis zum Lieferjahr 2020). Wie erwartet hat der Anteil der nicht überprüfbaren Energieträger durch die Volldeklaration abgenommen. Stromintensive Unternehmen beschaffen neu so genannte Ersatznachweise für Strom aus fossilen und nuklearen Quellen aus europäischen Kraftwerken, für welche keine regulären Herkunftsnachweise ausgestellt werden (siehe oben).
- Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) Davon wurden rund 95% in der Schweiz pnimmt weiter zu, von 7.85% (2018) auf 8.4% im Jahr 2019. Davon wurden 95% in der Schweiz produziert und gut drei Viertel durch das Einspeisevergütungssystem (ESV) gefördert.
- In geringen Mengen stammte der 2019 gelieferte Strom aus fossilen Energieträgern (2%, Vorjahr 1.7%).
Produktionsmix ist nicht gleich Liefermix: In
der Schweiz wird Strom zu 56.4% aus Wasserkraft, zu 35.2% aus
Kernkraft, zu 2.6% aus fossilen und knapp 6% aus neuen erneuerbaren
Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix 2019). An die Schweizer
Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert:
Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert
und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht
mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (=
Schweizer Liefermix) überein.
Um über den Liefermix jedes Stromversorgers Transparenz zu schaffen und den Konsument/innen so einen informierten Entscheid für ein bestimmtes Stromprodukt zu ermöglichen, sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen seit 2005 gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kundinnen und Kunden mit den Stromrechnungen bekanntgegeben werden. Seit 2013 werden die Daten zusätzlich auf der Internet-Plattform www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht.
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Um über den Liefermix jedes Stromversorgers Transparenz zu schaffen und den Konsument/innen so einen informierten Entscheid für ein bestimmtes Stromprodukt zu ermöglichen, sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen seit 2005 gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kundinnen und Kunden mit den Stromrechnungen bekanntgegeben werden. Seit 2013 werden die Daten zusätzlich auf der Internet-Plattform www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht.
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