Dienstag, 3. Januar 2017

Gebäudeprogramm startet neu organisiert ins 2017

Ab 2017 wird das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen neu organisiert. Seit sieben Jahren fördert es erfolgreich energetische Sanierungen in einem nationalen Teil und in einem kantonalen Teil den Einsatz erneuerbarer Energien, die Abwärmenutzung und die Optimierung der Gebäudetechnik. Die Änderungen betreffen die Zuständigkeiten, die Durchführung und die Finanzierung des Programms. 

Neu sind die Kantone vollumfänglich zuständig sowohl für die Förderung der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle als auch für die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung. So können die Kantone ihre Förderangebote noch gezielter auf ihre Region ausrichten. Die Finanzierung erfolgt wie bis anhin über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen neu ausschliesslich in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt, sowie aus kantonalen Fördermitteln. Informationen gibt es auf www.dasgebaeudeprogramm.ch.

Gebäude sind für rund einen Drittel der CO2-Emissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs der Schweiz verantwortlich. Mit dem seit 2010 bestehenden Gebäudeprogramm wollen Bund und Kantone den Energieverbrauch des Schweizer Gebäudeparks und den CO2-Ausstoss erheblich reduzieren. Die Finanzierung der dazu nötigen Massnahmen erfolgt über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen (ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe, höchstens 300 Millionen Franken pro Jahr) sowie aus kantonalen Fördermitteln. Das Gebäudeprogramm läuft ab 2017 nahtlos weiter. Organisatorisch gibt es jedoch einige Anpassungen:
  • Die bisherige Zweiteilung in einen nationalen, zentral gesteuerten Teil zur Förderung der Modernisierung der Gebäudehülle und in einen kantonalen Teil zur Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung wird aufgehoben. Neu sind die Kantone umfassend für alle Fördermassnahmen zuständig. Diese können ihre Förderangebote nun noch gezielter auf ihre Region und ihre finanziellen Möglichkeiten ausrichten.
  • Die zweckgebundenen Mittel aus der CO2-Abgabe bezahlt der Bund den Kantonen neu ausschliesslich in Form von Globalbeiträgen aus. Voraussetzung für den Erhalt eines Globalbeitrags ist ein kantonales Förderprogramm im Gebäudehüllenbereich, das auf dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015) basiert.
Mit dieser in der revidierten CO2-Verordnung festgelegten Neuorganisation werden die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte umgesetzt. Informationen zu den kantonalen Programmen, den aktuellen Förderbeiträgen und den Kontaktstellen gibt es auf den kantonalen Internetseiten. Die Links sind auf www.dasgebaeudeprogramm.ch aufgelistet.

Das Gebäudeprogramm: Insbesondere die energetische Sanierung des Gebäudeparks spielt eine wichtige Rolle in der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Mehr als eine Million Gebäude im Land sind energetisch sanierungsbedürftig, es besteht also ein riesiges Energie- und CO2-Einsparpotential (das Einsparpotential bei einer Gesamtsanierung eines typischen Schweizer Einfamilienhauses beträgt bis zu vier Tonnen CO2 pro Jahr).

Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050: Am 30. September 2016 hat das Parlament dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 zugestimmt. Dieses wird voraussichtlich 2018 in Kraft treten. Neben anderen Massnahmen bringt es auch eine Erhöhung der maximal verfügbaren Mittel aus der CO2-Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm von heute 300 auf neu 450 Millionen Franken pro Jahr. Weiter wird die Befristung des Gebäudeprogramms bis 2019 aufgehoben und der Verteilschlüssel für die Vergabe der Globalbeiträge angepasst: Die Globalbeiträge werden in einen Sockelbeitrag pro Einwohner und in einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt. Der Ergänzungsbeitrag finanziert kantonale Fördermassnahmen im Verhältnis 2:1.

Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM): Es skizziert die Struktur kantonaler Förderprogramme und beschreibt deren wesentlichen Elemente. Dabei wird den Kantonen Spielraum für die Berücksichtigung ihrer Finanzkraft und individueller Schwerpunkte belassen. Das HFM 2015 bildet ab 2017 eine zentrale Grundlage für die finanzielle Förderung von Bund und Kantonen im Gebäudebereich.

 

Quelle: Bundesamt für Energie


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