
Die Fördertarife für kleine Aufdachanlagen zwischen ein und drei Kilowatt (kW) liegen im ersten Jahresdrittel 2011 bei 0,402 Euro pro Kilowattstunde (kWh). Aufdachanlagen über 5.000 kW werden mit 0,333 Euro/kWh vergütet. Alle Anlagen, die nicht auf einem Gebäude installiert werden, erhalten in den ersten vier Monaten in der kleinsten Größenklasse 0,362 Euro/kWh und in der größten Klasse 0,297 Euro/kWh. Die Anpassungen bei gebäudeintegrierten Anlagen werden einmalig für das gesamte Jahr festgesetzt. Es erfolgt eine Neueinteilung der Größenklassen. Anlagen von ein bis drei kW werden mit der Klasse der nächst größeren Anlagen bis 20 kW zusammengelegt.
Für die Zeit nach 2011 bis 2013 ist für alle nicht integrierten Anlagen eine weitere jährliche Degression von jeweils sechs Prozent vorgesehen. Für gebäudeintegrierte Anlagen gilt eine Degression von zwei Prozent. Das geförderte Gesamtvolumen wird für nicht integrierte Systeme auf 3.000 MW und gebäudeintegrierte Systeme auf 200 MW gedeckelt. Zudem gilt ein 14-monatiger Übergangszeitraum nach Erreichen des maximalen Marktvolumens, in dem die Förderung weiterläuft.
Quelle: Ecoreporter
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