Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, die Vergütungssätze für Solarenergie zeitlich gestaffelt zu reduzieren und in der ersten Stufe die Absenkung um 3 Prozentpunkte geringer auszugestalten als ursprünglich vom Bundestag beschlossen. Bei der festgelegten Stichtagsregelung 30. Juni 2010 soll es hingegen bleiben, womit die Senkung auch rückwirkend gelten wird.

Für Strom aus Hausdachanlagen sieht der Kompromiss eine Reduzierung um 13 Prozent vor, für Freiflächenanlagen um 12 Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen um 8 Prozent. In einer zweiten Stufe sollen sich die Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 Prozentpunkte verkürzen.
Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich bereits am Donnerstag damit befassen. Der Bundesrat wird die Vorlage dann am Freitag behandeln. Die monatelangen Auseinandersetzungen finden damit ein, allerdings wohl nur vorläufiges Ende. Denn die massive Zunahme von Photovoltaik-Anlagen auch im laufenden Jahr wird die Frage der Vergütungssenkungen aktuell halten. Gemäss Gesetz wird eine nächste bereits auf Anfang 2011 wirksam - in der Höhe abhängig vom dannzumaligen Marktvolumen.
© Solarmedia / Deutscher Bundesrat
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