2023 bezahlten die Kantone im Rahmen ihrer Förderprogramme rund 528 Mio. Fr. an Sanierungs- und Neubauprojekte aus (2022: 425 Mio. Fr.). Mit 216 Mio. Fr. ging der grösste Teil der Beiträge an Haustechnikprojekte, eine Steigerung um 55% im Vergleich zum Vorjahr (2022: 139 Mio. Fr.). 26 560 Öl-, Gas- und Elektroheizungen (2022: 17 000) wurden ersetzt, 87% davon durch Wärmepumpen. An Wärmedämmprojekte gingen 139 Mio. Fr. (2022: 128 Mio. Fr.). Für Systemsanierungen wurden 98 Mio. Fr. ausbezahlt (2022: 89,2 Mio. Fr.). An Projekte der zentralen Wärmeversorgung gingen 30,7 Mio. Fr. (2022: 25,9 Mio. Fr.). Für indirekte Massnahmen in den Bereichen Information und Kommunikation, Bildung und Qualitätssicherung wurden 2023 19,2 Mio. Fr. (2022: 17,6 Mio. Fr.) ausbezahlt. Über 67% dieses Betrags floss in die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen mit Beratungsbericht (GEAK Plus). Für 389 hocheffiziente Neubauten im Minergie-P-Standard oder nach GEAK A/A wurden 2023 24,6 Mio. Fr. ausbezahlt.
Energielage erhöht Nachfrage nach Förderbeiträgen: Im Berichtsjahr waren die Themen Energieversorgungssicherheit und Energiesparen in Gesellschaft und Öffentlichkeit nach wie vor präsent. Die hohen Energiepreise in den vergangenen Jahren haben zu einem Anstieg der Heizungssanierungen geführt. Zudem erhöhten Kantone ihre Förderbudgets und teilweise auch die Förderbeiträge. Diese Ausgangslage steigerte die Nachfrage nach Fördermitteln für energetische Sanierungen.
Neben den Auszahlungen erreichten auch die Verpflichtungen von Fördermitteln für energetische Massnahmen, die in den nächsten fünf Jahren umgesetzt und ausbezahlt werden, mit 587 Mio. Fr. fast wieder den Höchstwert von 2022 (592 Mio. Fr.). Das enstpricht über alle Kantone betrachtet praktisch den gesamten zur Verfügung stehenden Mitteln.
235 Mio. Fr und damit der mit Abstand grösste Teil der Verpflichtungen gehen an Haustechnikprojekte (2022: 245 Mio. Fr). Sie werden in den nächsten Jahren umgesetzt und die Fördermittel dafür ausbezahlt. Mit diesen Mitteln sollen in den nächsten Jahren rund 26 500 Heizungen ersetzt werden. Für Systemsanierungen wurden 114 Mio. Fr. verpflichtet.
Förderbudgets von Bund und Kantonen für das Jahr 2024: Zusätzlich zu den kantonalen Mitteln in Höhe von 271 Mio. Fr. (+22% gegenüber 2023) hat der Bund 2024 rund 336 Mio. Fr. in Form von Globalbeiträgen aus der CO2-Teilzweckbindung an die Kantone ausbezahlt. Damit wurden alle aus der Teilzweckbindung zur Verfügung stehenden Mittel abgeholt. 2024 stehen damit insgesamt rund 607 Mio. Fr. für Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs oder der CO2-Emissionen zur Verfügung.
Mit dem Ja zum Klima- und Innovationsgesetz vom 18. Juni 2023 verpflichtet sich die Schweiz bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Im Rahmen des Gesetzes wird ein Impulsprogramm mit 150-200 Mio. Fr. pro Jahr für den Ersatz von grösseren Wärmeerzeugungsanlagen und Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz umgesetzt. Diese Fördermittel werden ab 2025 zusätzlich ausgeschüttet und sind auf 10 Jahre beschränkt.
Heizungsersatz führt zu Rekord bei Energie- und CO2-Wirkung: Die im Berichtsjahr geförderten Massnahmen sparen über ihre Lebensdauer 11,2 Milliarden kWh und 3,4 Mio. t CO2 ein. Mit 152 Fr./t CO2 hat sich die Wirkung pro eingesetzem Förderfranken gegenüber dem Vorjahr verbessert (2022: 162 Fr./t CO2). Dies liegt primär daran, dass die Auszahlungen an Haustechnikprojekte um 55% zugenommen haben gegenüber 2022. Der Ersatz bestehender fossiler und elektrischer Heizungen erwies sich dabei als besonders wirkungsvoll.
Das Gebäudeprogramm erzielte 2023 wiederum einen positiven Beschäftigungseffekt von 3000 Vollzeitäquivalenten und rund 150 Mio. Fr. an zusätzlicher inländischer Wertschöpfung.
Über Das Gebäudeprogramm: Gebäude
sind für rund 40% des Energieverbrauchs der Schweiz und ein Viertel der
CO2-Emissionen verantwortlich. Über eine Million Häuser sind nicht oder
kaum gedämmt und damit energetisch dringend sanierungsbedürftig. Zudem
werden über die Hälfte der Schweizer Gebäude heute noch immer fossil
oder elektrisch beheizt. Mit dem seit 2010 bestehenden Gebäudeprogramm
wollen Bund und Kantone den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss des
Schweizer Gebäudeparks erheblich reduzieren. Das Gebäudeprogramm ist damit ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik.
Das Gebäudeprogramm
wird über teilzweckgebundene Mittel aus der CO2-Abgabe und aus
Fördergeldern der Kantone finanziert und läuft unbefristet. Unterstützt
werden Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs oder des
CO2-Ausstosses von Liegenschaften. Gefördert werden etwa die
Wärmedämmung der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler oder elektrischer
Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien oder durch den
Anschluss an ein Wärmenetz, umfassende energetische Sanierungen oder
Sanierungen in grösseren Etappen sowie Neubauten im Minergie-P- und GEAK
A/A-Standard.
Die Kantone legen individuell fest, welche
Massnahmen sie zu welchen Bedingungen fördern. Unter
www.dasgebaeudeprogramm.ch sind die geförderten Massnahmen pro Kanton
aufgeführt. Die Basis für die kantonalen Förderprogramme bildet das
Harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015).
Alle Details, Zahlen und Vergleich mit vorherigen Jahren: dasgebaeudeprogramm.ch > Publikationen > Jahresberichte
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