Die parlamentarische Initiative 12.400 betreffs der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) befindet
sich in der laufenden Sommersession in der Schlussrunde. Wie Swissolar schreibt, zeichnet sich ein akzeptabler Kompromiss ab (siehe auch Solarmedia vom 3.6.13).

In der Differenzbereinigung hat Ende letzter Woche der Nationalrat eine Wahlmöglichkeit für Anlagen zwischen 10 und 30 kW beschlossen: Anlagenbetreiber
können also zwischen der KEV und einer Einmalvergütung wählen. Für
Anlagen unter 10 kW gilt diese Wahlmöglichkeit nur, sofern sie vor Ende
2012 bei der KEV angemeldet wurden. Das Stimmenverhältnis für diesen
Kompromiss war mit 126:60 sehr deutlich, weshalb auch im Ständerat mit
einer Zustimmung zu rechnen ist. Wichtig ist, dass das Geschäft in
dieser Session abgeschlossen wird, damit die Gesetzesänderung per 1.1.14
in Kraft gesetzt werden kann – sofern kein Referendum dagegen ergriffen
wird.
Die
erwähnte Wahlmöglichkeit für Anlagen von 10-30 kW soll auch für Anlagen
gelten, die seit Anfang dieses Jahres erstellt worden sind. Der
Bundesrat wird in der Verordnung sicherstellen müssen, dass die Grenze
von 30 kW in allen Gesetzen einheitlich definiert wird (vgl. 30 kVA DC
für Planvorlagepflicht ESTI neu). Für Verunsicherung gesorgt hat unsere Aussage in der Sendung Espresso
von Radio SRF, wonach Projekte unter 10 kW, die nicht vor Ende 2012 bei
der KEV angemeldet wurden, vorsichtshalber erst nach Vorliegen einer
Beitragsverfügung realisiert werden sollten. Aufgrund unserer inzwischen
gemachten Abklärungen können wir entwarnen: Es wird auch für bereits
realisierte Anlagen unter 10 kW einen einmaligen Beitrag geben.
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