
Dennoch gab es in den letzten Monaten einige Zeichen vom französischen Photovoltaik-Markt, die hoffnungsfroh stimmen. Am 12. Mai 2011 berichtete Enfinity (Waragem, Belgien) von der Fertigstellung zweier Photovoltaik-Kraftwerke in Frankreich mit zusammen 18,2 MW Nennleistung. Am 19. Juli meldete die deutsche Phoenix Solar AG (Sulzemoos), dass sie Verträge über Planung, Lieferung und Bau für zwei 12-MW-Solarstromanlagen im Nachbarland abgeschlossen hat. Für das Unternehmen sei Frankreich 2011 der wichtigste Markt gewesen.
Die Solarstrom-Einspeisetarife für Installationen auf Wohnhäusern werden demnach um 7,5 Prozent, für alle anderen Anlagen um 9,5 Prozent gekürzt. Bei der gebäudeintegrierten Photovoltaik (intégration au bâti) gelten für Wohngebäude folgende Vergütungssätze: Strom aus PV-Anlagen mit einer Nennleistung unter 9 Kilowatt (kWp) wird mit 42,55 Cent je Kilowattstunde vergütet. Liegt die Nennleistung zwischen 9 und 36 kWp, gibt es 37,23 Ct/kWh. Für Solarstrom aus Anlagen bis 36 kWp auf Gebäuden, die vorwiegend als Bildungseinrichtung oder für das Gesundheitswesen genutzt werden, wird eine Einspeisevergütung in Höhe von 36,74 Ct/kWh bezahlt. Strom aus Solarstromanlagen bis 9 kWp an anderen Gebäuden als den genannten wird mit 31,85 Ct/kWh vergütet.
Für Photovoltaik-Anlagen mit vereinfachter Gebäudeintegration (intégration simplifiée au bâti) mit einer Nennleistung bis 36 kWp gibt es 27,46 Ct/kWh. Liegt die Nennleistung zwischen 36 und 100 kWh, gibt es noch 26,09 Ct/kWh. Für alle Kategorien gilt: Sind die Anlagen jeweils größer, wird nichts vergütet. Bei sonstigen Anlagen wie beispielsweise Freiflächenanlagen gilt ein Vergütungssatz von 11,688 Ct/kWh. Die Einspeisevergütungen berechnen sich in Frankreich nach der Gesamtleistung der Photovoltaik-Anlagen, die im Vorquartal zum Netzanschluss angemeldet wurden. Diese Daten laufen von den Netzbetreibern bei der CRE zusammen.
Quellen: Grupo Clavijo SL | solarserver.de / Umweltministerium Frankreichs
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