Die Vorlage zur
Revision der Energieverordnung enthält einen neuen Anreiz, um die
Winterstromlücke mit erneuerbaren Energien zu stopfen. Dabei ist nur die
Wasserkraft berücksichtigt. Das gewaltige Potenzial der Photovoltaik
wird noch nicht adressiert. Am 19. Juni läuft die Frist für Stellungnahmen zur geplanten Revision der Energieverordung EnV, der Energieförderverordung EnFV und der Energieeffizienzverordung EnEV ab. Die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) hat die Vorlagen analysiert und nimmt an der Vernehmlassung teil.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist in der Schweiz blockiert.
Damit sich diese Situation verbessert, braucht es mehr als die zur
Vernehmlassung stehenden Verordnungsänderungen. Dennoch schöpft die
vorliegende Version der EnFV ihr Potenzial nicht aus. Der neue Anreiz
für Wasserkraftwerke, im Winter Strom zu produzieren, sollte aus Sicht
der SES technologieneutral ausgestaltet werden. Nicht nur die
Speicherwasserkraft, auch die Solarenergie kann im Winterhalbjahr
wertvollen Strom liefern.
Ein beschleunigter Ausbau der
Photovoltaik ist dringend und wäre innerhalb des bestehenden
gesetzlichen Rahmens möglich. Mit Anreizen für winterstromoptimierte
Photovoltaik können Potenziale an Fassaden sowie an alpinen
Infrastrukturen erschlossen werden. Damit würde die kürzlich von der
ElCom angemahnte Inlandproduktion gesteigert werden. Dass Photovoltaik
im Winterhalbjahr sogar den günstigsten Strom liefern kann, hat eine von der SES herausgegebene Studie im Oktober 2018 gezeigt.
Mehr Transparenz für KonsumentInnen: Die SES begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Energieetikette für
Fahrzeuge. Insbesondere die vereinfachte Bestimmung der
Energieeffizienzklasse, der gestrichene Gewichtsbezug bei verschiedenen
Fahrzeugen und die bessere Sichtbarkeit der Energieeffizienz in der
Werbung machen die Energieetikette transparenter und dadurch
wirkungsvoller.
» SES-Stellungnahme zur Vernehmlassung (.pdf)
Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung
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