Der Bundesrat hat die neuen Fördersätze für die Einmalvergütung (EIV)
und die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) endgültig festgelegt. So
wird es zum 1.April 2015 und zum 1.Oktober eine Reduktion der Förderung
geben. Die nächste Absenkung danach folgt frühestens zum 1. April 2016.
Ein Grund mehr, die aktuellen guten Rahmenbedingungen für eine eigene
Solarstromanlage zu nutzen.
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Quelle:
Solvatec
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