Am 1. Mai treten das revidierte
Raumplanungsgesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Damit
braucht es für „genügend angepasste“ Solaranlagen statt einer
Baubewilligung nur noch das Anzeigeverfahren. Unklar ist, ob diese neue
Regelung sofort umgesetzt wird.
Swissolar geht laut einer Medienmitteilung und nach Rücksprache mit Juristen davon aus,
dass die Regelung ab sofort gilt. Der Schweizerische Fachverband für
Sonnenenergie empfiehlt für Projekte, die den Anforderungen der
Verordnung entsprechen, bei der zuständigen kommunalen Behörde eine
Bauanzeige einzureichen. Der Anzeige sollten die Belege beigefügt
werden, die aufzeigen, dass die geltenden Anforderungen gem. RPV Art.
32a und b erfüllt sind (RPV, prov. Fassung).
Eine genügende Frist bis zum Baubeginn (zum Beispiel 30 Tage) sollte
eingehalten werden. Nicht auszuschliessen ist allerdings, dass einzelne
Behörden in der Anfangsphase ein solches Vorgehen nicht akzeptieren.
Quelle: Swissolar
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