
Das Interesse an der Nutzung der Solarenergie gehe ästhetischen Anliegen vor, hält die Kommission fest. Eine Minderheit wollte weniger weit gehen. Sie beantragt dem Nationalrat, für Solaranlagen statt gar kein lediglich ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren ohne öffentliche Auflage einzuführen. Gemäss geltendem Recht müssen in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen bewilligt werden. Nicht erlaubt sind Anlagen, die Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigen.
Der Bundesrat wollte bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes an dieser Formulierung nichts ändern. Der Ständerat sprach sich dann aber dafür aus, genauer zu definieren, was «integriert» bedeutet. Demnach müssten Solaranlagen dach-, first- und seitenbündig oder ganzflächig ins Dach integriert sein. Weiter hat der Ständerat präzisiert, welche Bauten als Kulturdenkmäler gelten. Solaranlagen sollen an solchen Bauten erlaubt sein, wenn sie diese nicht «wesentlich» beeinträchtigen. An Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung dagegen sollen nach dem Willen des Ständerates grundsätzlich keine Solaranlagen angebracht werden dürfen.
Quelle: greeninvestment.ch / SDA
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